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Wasserverband Neue Bescheide, neue Gebühren

Beim Gardeleger Wasserverband wird die Software gewechselt. Verbunden damit sind auch neue Abschlagsbescheide.

Von Cornelia Ahlfeld 07.03.2019, 18:39

Gardelegen l Am 18. Januar hat der Gardeleger Wasserverband die Jahresbescheide mit der Abrechnung des Verbrauchs für 2018 und mit neuen Abschlägen für Trinkwasser und Abwasser für 2019 und den entsprechenden Fälligkeiten verschickt. Mit dabei war auch ein Schreiben der Verbandsverwaltung mit der Überschrift „Wichtige Kundeninformation“. Aber die meisten dürften diese Informationen auf einer DINA-4-Seite nur überflogen haben. Und doch enthielt sie in der Tat wichtige Informationen. Im ersten Quartal wird die Verbandsverwaltung ihr Softwareprogramm umstellen. Das heißt, künftig wird eine ganz neue Software genutzt. Beschlossen wurde das in der Verbandsversammlung am 26. September 2018.

Am Freitag, 8. März, endet die Nutzungsfrist der alten Software. Das hat zur Folge, dass vom 11. bis zum 22. März Kundenanliegen nur eingeschränkt bearbeitet werden können, machte Verbandsgeschäftsführerin Katja Rötz im Pressegespräch mit der Volksstimme deutlich. In diesem Zusammenhang seien auch die Abschlagsfälligkeiten angepasst worden. „Durch einen gleichmäßigen Zahlungsrhythmus soll beispielsweise die Einrichtung von Daueraufträgen erleichtert werden“, heißt es dazu in der Kunden- information. Die Abschläge werden nunmehr künftig quartalsweise zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember fällig, bisher war es der 1. November.

Die Erstellung der aktuellen Bescheide, die im Januar verschickt worden sind, sei noch mit der alten Software erfolgt. Das System habe allerdings nicht mehr die am 6. Dezember von der Verbandsversammlung beschlossene Gebührenerhöhung zum 1. Januar dieses Jahres berücksichtigt. Aus diesem Grund wird es eine Neuberechnung der Abschläge geben. Das wird voraussichtlich Ende April erfolgen, kündigte Rötz an. Danach werden die neuen Bescheide verschickt. Die bereits zum 1. März gezahlten Abschläge werden dabei berücksichtigt.

Bestandteil der Softwareumstellung seien auch umfassende Schulungen für die Mitarbeiter des Wasserverbandes. Ausführliche Informationen dazu habe es außerdem in der jüngsten Verbandsversammlung am 28. Februar gegeben.

Mit der Gebührenerhöhung muss ein normaler Vier-Personen-Haushalt mit Mehrkosten von etwa 100 Euro pro Jahr oder 8,40 Euro pro Monat rechnen. Pro Kubikmeter Trinkwasser sind aktuell 1,32 Euro zu bezahlen (bisher 1,15 Euro). Die Zählergebühr (zum Beispiel für ein Einfamilienhaus) liegt jetzt bei 60 Euro jährlich (bisher 48 Euro).

Beim Schmutzwasser beträgt die Erhöhung 35 Cent pro Kubikmeter – von 2,43 Euro auf 2,78 Euro. Die Zählergebühr beträgt nunmehr 60 Euro pro Jahr, bisher waren es 36 Euro. Diese Gebühren gelten für einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren – also vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021. Danach muss die Verwaltung eine neue Gebührenkalkulation erstellen.

Begründet wurde die Gebührenerhöhung mit gestiegenen Kosten in allen Bereichen, etwa für Personal, Material, Bau- und Dienstleistungen. Es handelt sich um die erste Gebührenerhöhung seit vielen Jahren. Die Preise waren bisher relativ konstant, beim Abwasser sogar seit 1998.