Feuerwehr Wie Kalbes Feuerwehr bald Gebühren erheben kann
Auch wenn nach dem Beseitigen einer Ölspur durch die Kameraden der Verursacher ermittelt werden konnte, blieb die Stadt bisher trotzdem auf den Kosten sitzen. Da es keine entsprechende Gebührensatzung gibt, kann der Einsatz nicht in Rechnung gestellt werden. Das soll sich nun ändern.

Kalbe - Wenn am kommenden Donnerstag (10. Februar) der Kalbenser Stadtrat tagt, wird er sich unter anderem auch mit dem Tagesordnungspunkt „Beschluss zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zur Erfüllung stehenden Pflichtaufgaben“ befassen. Konkret bedeutet dies, dass eine Satzung auf den Weg gebracht werden soll, mit der die Stadt als Trägerin der Feuerwehr für bestimmte Einsätze, beispielsweise nach dem Entfernen einer Ölspur, eine Kostenrechnung aufstellen und weitergeben kann. „Über diese Satzung soll es der Stadt ermöglicht werden, die anrechenbaren Kosten auf den Verursacher umzulegen“, erläutert Bürgermeister Karsten Ruth. Bislang war dies nicht möglich, da die Einheitsgemeinde Kalbe über keine solchen Gebührensatzung verfügt.