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Jerichower kann Rückfahrt aus Genthin nicht antreten Ärger beim Bezahlen der Busfahrt – Schein zu groß

Von Mike Fleske 17.09.2011, 06:25

Verhinderte Rückfahrt nach Hause. Als Karsten Helterhoff aus Jerichow in der vergangenen Woche die Rückfahrt aus Genthin antreten wollte, wurde ihm unerwartet die Mitfahrt im Bus verwehrt.

Genthin. Grund für die abgebrochene Reise war der 50-Euro-Schein, mit dem Helterhoff die 2,80 Euro teure Fahrt bezahlen wollte. Diesen Schein wollte der Busfahrer nicht annehmen, so dass der Fahrgast wieder aus dem Bus stieg. Helterhoff ärgerte sich über das Verhalten des Mitarbeiters.

"Für den großen Schein konnte ich nichts", sagt Helterhoff. "Ich hatte mein Auto wegen eines Marderbisses in die Werkstatt gebracht und am Bankautomaten Geld für die spätere Begleichung der Rechnung geholt." Von diesem Geld wollte der 44-Jährige auch die Fahrt im Bus bezahlen. Problem war: "Der Automat bot als kleinste Einheit nur 50 Euro an", so Helterhoff. Wechseln konnte er den Schein in der kurzen Zeit auch nicht. Nun will er wissen: "Was hätte ich machen können, und war das Verhalten des Busfahrers rechtens?"

Bettina Perlberg, Betriebsleiterin der zuständigen Personennahverkehrsgesellschaft (PNV) Genthin, meint dazu: "Ich kann die Verärgerung des Kunden durchaus verstehen, schließlich hat er einen Zeitverlust und Mehraufwand erlitten." Allerdings sei das Verhalten des Fahrers korrekt. "Die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, Geldbeträge über fünf Euro zu wechseln und Ein-Cent-Stücke im Betrag von mehr als zehn Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen", so die Betriebsleiterin. Zudem sollte das Fahrgeld nach Möglichkeit abgezählt bereitgehalten werden. Allerdings gäbe es eine Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch mit einem 50-Euro-Schein zu bezahlen. "Der Fahrgast kann mit dem 50-Euro-Schein bezahlen und bekommt kein Wechselgeld", so Perlberg. "Dafür stellt der Mitarbeiter dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag aus."

Die Quittung könne danach bei der PNV in der Friedensstraße 75 eingereicht werden und der Kunde erhält den fehlenden Betrag. "Wenn der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, muss er die Fahrt abbrechen", macht die Betriebsleiterin deutlich. Dabei verweist sie auf den Paragrafen 7 der Beförderungsbedingungen des Unternehmens, wo ihre Hinweise auch offiziell nachzulesen sind. Perlberg erläutert, dass mit den Regelungen vermieden werden solle, dass die Mitarbeiter zu viel Geld bei sich führen müssen. Auch sei es ein erheblicher Aufwand, die Scheine auf ihre Echtheit zu überprüfen. Dafür müssten die Fahrer mit Kontrollgeräten ausgestattet werden, was in den Bussen unverhältnismäßig wäre.

Helterhoff löste das Problem, indem er einen späteren Bus nahm. Zuvor hatte er den Schein bei einem Einkauf "kleiner" gemacht. Somit konnte er die Heimreise doch antreten – allerdings viel später als gedacht.