Urteil am Landgericht gegen Eike O. Brand im Genthiner Autohaus: Bewährung wegen Beihilfe
Das Landgericht Stendal hat gestern am vierten Verhandlungstag den Burger Eike O. (43) wegen Beihilfe zur Brandstiftung in Tateinheit mit Beihilfe zum Versicherungsbetrug zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Stendal. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden folgte damit dem Antrag von Staatsanwältin Verena Borstell. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass O. als Geschäftsführer mehrerer Unternehmungen im Firmenimperium des Roßdorfers Uwe S. an der Vorbereitung zur Brandlegung des Autohauses Genthin in der Nacht auf den 9. Oktober 2005 beteiligt war. Zusammen mit dem zeitgleich brennenden Autohaus in Rathenow entstand damals ein Schaden an Gebäuden und Fahrzeugen von fast fünf Millionen Euro.
Schon zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft Stendal den Antrag auf Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt, wenn O. die ihm zur Last gelegten Taten eingesteht.
"Das Urteil basiert auf der Grundlage des Geständnisses des Angeklagten, maßgeblich aber auf der Aussage eines Zeugen, der als ehemaliger Mitarbeiter des Autohauses Tatbeteiligter war", begründete Richterin Henze-von Staden denn auch das Urteil. Demnach hat O., der zur Tatzeit als rechte Hand des faktischen Autohausbesitzers Uwe S. galt, mit diesem Mitarbeiter Benzin und Diesel in Tankstellen beschafft. Der Brandbeschleuniger wurde dann in Kanistern im Autohaus Genthin "verstaut", wo er später von gesondert verfolgten Mittätern entzündet wurde.
"Aber es war nicht nur ein Kanister, der vom Angeklagten im Autohaus verteilt wurde, wie er hier ausgesagt hat", hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Außerdem habe er die Videoüberwachungsanlage manipuliert, was er auch in Abrede gestellt hatte. Überhaupt "hätte das Geständnis des Angeklagten ausführlicher und detailreicher sein können", bemängelte die Richterin. "Das hätte eine aufwändige Beweisaufnahme hier erspart", drückte sie ihren Unmut aus. Darum könne dem Geständnis auch nicht so große Bedeutung beigemessen werden, wie es üblicherweise der Fall ist.
O. hatte angegeben, dass er nicht auf Weisung von Uwe S. gehandelt habe. Besagter Mitarbeiter hätte nur "beiläufig erwähnt, dass ein warmer Abriss stattfinden soll". Er, O., habe vorausgesetzt, dass das mit Zustimmung von Uwe S. passiere. Der Ex-Autohausbesitzer, der wegen Brandstiftung und anderer Straftaten zu insgesamt sieben Jahren Haft verurteilt wurde, hatte sich als Zeuge im jetzigen Verfahren auf Erinnerungslücken berufen. Mit Eike O. verbindet ihn eine Freundschaft, wie beide dem Gericht bestätigten. Als gelernter Elektriker hatte sich O. vom Gebrauchtwagenverkäufer zum Geschäftsführer unter Uwe S. hochgearbeitet.
Von der 22-monatigen Freiheitsstrafe, die das Landgericht nunmehr für Eike O. ausurteilte, gelten drei Monate schon als vollstreckt. "Als Kompensation für die überlange Verfahrensdauer", wie das Gericht begründete. O. hatte von September 2008 bis März 2009 in dieser Sache in U-Haft gesessen. "Das hat offensichtlich Eindrücke hinterlassen", befand das Gericht. Weil er sozial integriert und ansonsten rechtlich unbescholten ist, können die restlichen 19 Monate der Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, begründeten die Richter.
Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Saal an. Auch die Staatsanwaltschaft bekundete Rechtsmittelverzicht.