1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Besuche in AWO-Klinik wieder möglich

Corona-Krise Besuche in AWO-Klinik wieder möglich

Auch im AWO-Fachkrankenhaus in Jerichow sind wieder Besuche von Angehörigen möglich. Es gelten aber neue Regelungen.

03.06.2020, 11:17

Jerichow (vs) l Auch im AWO-Fachkrankenhaus in Jerichow sind wieder Besuche von Angehörigen möglich. Das teilt Angelika Heiden, Leiterin Kommunikation des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, mit. Für die Umsetzung der Lockerung der Kontaktbeschränkungen hat das Haus Besuchsregelungen getroffen. Zu Besuch kommen darf nur, wer frei von Atemwegsinfektionen ist. Nachweislich dürfen Besucher keinen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person gehabt und sich auch in der letzten Zeit nicht im Ausland aufgehalten haben. Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jeder Patient darf für eine Stunde am Tag Besuch empfangen.

Um später mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu könne, muss sich jeder Besucher in eine patientenbezogene Besucherliste eintragen mit Namen, Adresse und Telefonnummer. Beim Besuch sind der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Hygieneregelungen (Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette) einzuhalten. Besuche sollten im Außengelände stattfinden. Für einige Stationen gelten gesonderte Besuchsregelungen. Das betrifft die Stationen Krisenintervention, Verhaltenstherapie bei Intelligenzminderung und Gerontopsychiatrie in den Häusern 14 unten, 8 unten und 15. Hier müssen sich die Besucher vorab telefonisch auf der Station melden. Das Team koordiniert die Besuche. Es werden den Besuchern Zeitfenster genannt, um einen regulären Betrieb zu gewährleisten.