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Corona Notbetreuung in den städtischen Kitas läuft

In den Genthiner Kitas läuft die Notbetreuung. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Arbeitgeberbescheinigung notwendig.

Von Mike Fleske 13.01.2021, 00:01

Genthin  l Das kennen Eltern noch aus dem Frühjahr 2020: Seit Montag gibt es in den städtischen Kindereinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Genthin nur noch eine Notbetreuung. Das teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Demnach werden Kinder von Eltern notbetreut, wenn die Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind und wenn keine alternative Betreuung, zum Beispiel über Freunde, Bekannte oder Nachbarn möglich sei.

Bei Home-Office-Arbeit der Eltern könne die Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt erfolgen, heißt es weiter. Für Hortkinder werde es eine Betreuung nur im Früh- und im Nachmittagshort geben. Eine Notbetreuung der Kinder während der regulären Schulzeit erfolge durch die Grundschulen. Für die gewünschte Notbetreuung müssten die Eltern eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Das entsprechende Formular stehe auf der Internetseite der Stadt Genthin zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular soll zusammen mit der Arbeitgeberbescheinigung so schnell wie möglich an folgende Mail-Adressen zurückgesandt werden: Alexandra.Adel@stadt-genthin.de; Kita.muetzel@stadt-genthin.de; KitaParchen@stadt-genthin.de und Tucheimer-spatzen@stadt-genthin.de. Betroffen sind von den Regelungen der Stadt zudem die Kitas in Mützel, Parchen, Tucheim und Gladau. Für Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, wird es erneut eine Rückerstattung der Gebühren geben. Gestern hat das Kabinett in Magdeburg beschlossen, dass das Land in diesen Fällen die Elternbeiträge übernimmt.

Ähnlich war bereits im Frühjahr verfahren worden. Seinerzeit hatte das Land den Gemeinden die ausgefallenen Kita-Beiträge erstattet. Die Kommunen konnten entscheiden, ob sie die Beiträge erheben oder nicht.

Die Stadt Genthin hatte im April und Mai die Gebühren für die Eltern ausgesetzt, deren Kinder nicht durch die Stadt betreut wurden. Bei allen Kindern, die in einer Notbetreuung waren, wurde allerdings der monatliche Beitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Tage die Notbetreuung in Anspruch genommen worden. Die entfallenen Kita-Beiträge summieren sich in vielen Kommunen in einem sechsstelligen Bereich. Aus diesem Grund ließe sich eine Rückerstattung ohne das Land kaum realisieren.