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Baumschädlinge Deshalb zieht in Genthin das Forstamt für den Wald die Notbremse

Eine Allgemeinverfügung für den Bereich des Betreuungsforstamtes Elb-Havel-Winkel hat es in sich. Waldbesitzern drohen erhebliche Konsequenzen, wenn sie Käferbäume nicht entfernen.

Von Simone Pötschke 30.11.2023, 06:00
Ein von Schädlingen befallener Bestand.
Ein von Schädlingen befallener Bestand. Foto: Simone Pötschke

Jerichow/Genthin/Parey. - Das Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel muss bis zum Frühjahr den Kiefernborkenkäfer, der jetzt in den Baumrinden überwintert, aus den Wäldern holen. Deshalb hat das Forstamt für die Gemarkungen der Einheitsgemeinden Jerichow, Elbe-Parey und Genthin eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin werden die Waldbesitzer in die Pflicht genommen, in ihrem Wald selbstständig nach Käferbäumen zu suchen, das Schadholz aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen. Das betrifft auch Kronenholz bis zu einem Durchmesser von fünf Zentimetern.