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Zu Hausaufgaben verdonnert Genthin: Debatte um Hauptsatzung abgebrochen / Verwaltung muss verständliche Dokumente erarbeiten

Die Aktualisierung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Genthin ist überfällig. Der Prozess stockt, weil notwendige Vorarbeiten nicht erfolgten. Nun muss die Verwaltung dies nachholen.

Von Susanne Christmann 26.11.2021, 16:27
Ehe der Genthiner Stadtrat über die aktualisierte Hauptsatzung abstimmen kann, ist noch viel Arbeit nötig.
Ehe der Genthiner Stadtrat über die aktualisierte Hauptsatzung abstimmen kann, ist noch viel Arbeit nötig. Archiv-Foto: Susanne Christmann

Genthin - „Wer ist in Ihrer Verwaltung verantwortlich dafür, eine Synopse zur Hauptsatzung zu erstellen?“ fragte Grünen-Stadtrat Lutz Nitz in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag. „Ich sehe mich als Bürgermeister dafür verantwortlich“, antwortet Matthias Günther (parteilos) nach mehrmaligem Nachfragen. Gleichzeitig blickt er auf René Peters, der an diesem Abend für das Büro des Stadtrates Protokoll führt.

Nitz wehrt, weil er es ahnte, sofort ab: Peters sei in diesem Falle für den Stadtrat da, nicht für die Verwaltung. Auf die kommt nun unweigerlich die nicht kleine Arbeit zu, eben diese Synopse zur Hauptsatzung und auch zur Geschäftsordnung zu erstellen. Eine Synopse - laut Online-Lexikon Wikipedia eine zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung gleichartiger Daten und Texte in zwei oder mehr Dokumenten - bedeutet in diesem Falle die verständliche, nebeneinander liegende Aufgliederung der Dokumente zur Hauptsatzung in drei Teile: der von der Verwaltung erarbeitete neue Entwurf der Satzung, die jeweils zu den verschiedenen Paragrafen eingebrachten Änderungen und die bis dato gültige alte Verfassung. Denn nur so könne jeder relativ schnell sehen und verstehen, was sich konkret und warum ändern soll.

Keiner blickt mehr durch im Blätterdschungel

Dass es ohne diese aufwendige bürokratische Vorarbeit nicht geht, hat die Debatte zuvor eindrucksvoll gezeigt. Günther wollte jeden Paragrafen einzeln nacheinander durchgehen und abnicken lassen. Das funktionierte bis Paragraf 3 (insgesamt sind es 20). In Paragraf 4 ging es dann um personalrechtliche Entscheidungen, die der Stadtrat zu treffen hat, und um finanzielle Grenzen, innerhalb derer Bürgermeister und Verwaltung selbst entscheiden können.

Keiner blickte nach emsigen digitalen und händischen Blättern in den vielen Anhängen und Dokumenten mehr durch. Welche Grenzsummen waren es bisher, welche sollen sich ändern, welche stehen im Entwurf und vor allem, wie kamen sie da rein? CDU-Stadtrat Klaus Voth fragte an dieser Stelle zum ersten Mal offen nach der Synopse. Rüdiger Feuerherdt von der Wählergemeinschaft Mützel warf ein, dass der Mützeler Ortschaftsrat schon im März nach einer solchen verlangt habe: „Wir bekommen sie einfach nicht.“ Weil es nicht notwendig sei, eine solche aufzustellen, entgegnete Günther.

Nägel mit Köpfen gemacht

Bei Absatz 5, Nummer 13, angelangt rief Feuerherdt entnervt: „Wir wollen doch die Synopse haben, warum kriegen wir sie nicht?“ Eine Synopse mache zu viel Arbeit, antwortete der Bürgermeister entwaffnend ehrlich. Lutz Nitz machte schließlich, um der „Bequemlichkeit der Verwaltung“ etwas entgegenzusetzen, Nägel mit Köpfen. Er stellte zum einen den Antrag, an dieser Stelle die Diskussion zur Hauptsatzung abzubrechen, und zum anderen den Antrag, dass die Verwaltung bis spätestes 13. Januar die geforderte Synopse den Fraktionen zukommen lassen muss, inklusive rechtlicher Bewertung. Und zwar sowohl zur Hauptsatzung als auch zur Geschäftsordnung. Bis auf eine Enthaltung stimmten alle Ausschussmitglieder diesen Anträgen zu. Wer innerhalb der Verwaltung diese Arbeit nun zu leisten hat, war nicht zu erfahren.