Medizinversorgung Genthiner Experte kritisiert Verkauf von Gesundheitsleistungen in Arztpraxen
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt müssen von Patienten selbst bezahlt werden. Allerdings müssen sie zuvor über diese aufgeklärt werden und sich Zeit für die Entscheidung nehmen können.
24.06.2022, 12:20

Genthin - Es ist gängige Praxis und erlaubt: Ärzte dürfen ihren Patienten Zusatzleistungen, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen, anbieten, die nicht von der Krankenkasse, sondern von den Patienten bezahlt werden. Allerdings wird der Nutzen dieser sogenannten IGeL-Leistungen seit langem diskutiert. Der sogenannte IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat aktuell nur zwei von 55 Leistungen als tendenziell positiv bewertet.