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GestankLuftverpester bleibt unbekannt

Oft stinkt es in Genthin zum Himmel. Beschwerden veranlassten das Landesverwaltungsamt zu einer Kontrolle.

Von Simone Pötschke 20.09.2019, 01:01

Genthin l In und um Genthin sind Bürgerbeschwerden wegen Geruchsbelästigungen keine Seltenheit. Insbesondere wenn es heiß ist, wie im Sommer 2019, staut sich erfahrungsgemäß großer Frust an. Ende August führten mehrere Leser unabhängig voneinander Beschwerde über eine massive, anhaltende Geruchsbelästigung. Einen eindeutigen Verursacher konnten die Betroffenen allerdings nicht ausmachen.

Unklar blieb deshalb, ob die unangenehmen Gerüche von Feldern landwirtschaftlicher Betriebe heranwehten, von Biogasanlagen kamen – oder doch von der SecAnim GmbH in Mützel, die im Ranking möglicher Verursacher unter den genervten Genthinern einen Spitzenplatz einnimmt. Letztere scheidet jedoch als Verursacher aus. Das belegen die Ergebnisse einer nicht angekündigten Kontrolle, die das Landesverwaltungsamtes Halle Anfang September in Mützel vorgenommen hat.

Angeschoben wurde diese Kontrolle durch den Landkreis, an den sich etliche Genthiner ebenfalls beschwerdeführend gewandt hatten. Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann hatte unmittelbar nach Eingang dieser Beschwerden bereits angekündigt, diese an das zuständige Landesverwaltungsamt als Obere Immissionsschutzbehörde weiterzuleiten. Der Landkreis habe selbst keine Möglichkeit, in irgendeiner Weise tätig zu werden. Auf Volksstimme-Anfrage teilte Gabriele Städter, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes Halle, die Ergebnisse der „anlassbezogenen Überwachung der Anlage zur Tierkörperbeseitigung der SecAnim GmbH“ mit. Demnach seien keine Abweichungen „vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage festgestellt“ worden.

Auf dem Anlagengelände wurde lediglich der Eigengeruch des sich im Betrieb befindlichen Biofilters, und dies ausschließlich in dessen Nähe, wahrgenommen. Anlagen wie die der Tierkörperbeseitigung der SecAnim GmbH werden durch die zuständigen Behörde in einem Zeitintervall von zwei Jahren überwacht. Dafür gibt es Überwachungspläne, die auf der Grundlage der europäischen Industrie-Immissionsrichtlinie erstellt werden. Unabhängig davon würden sogenannte anlassbezogene Anlagenüberwachungen, etwa aufgrund von Beschwerden wie in Genthin geschehen, zusätzlich durchgeführt, gab die Pressesprecherin zur Auskunft.

Stefan Dreßler, Verantwortlicher für Bau und Umwelt in der Kreisverwaltung, versicherte, dass der Landkreis Informationen über Geruchsbelästigungen nach wie vor sehr ernst nehmen würde. Es sei allerdings sehr schwer, einen Verursacher eindeutig einzugrenzen. Deshalb sei ein sehr vorsichtiger Umgang mit Vorwürfen angeraten.