Pachtverträge Landwirte in Elbe-Parey befürchten Nachteile
Diskussion um zukünftige Abschlüsse von Landpachtverträgen

Güsen. Über die Handhabe von zukünftigen Abschlüssen der Landpachtverträge zwischen Gemeinde und Pächtern wurde am Montagabend angeregt diskutiert. Einige Landwirte befürchteten Nachteile und Einschränkungen, die sich ergeben könnten, sollten bestimmte Bedingungen an die Landverpachtung geknüpft werden.
Nachdem der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 9. März die Beschlussvorlage abgelehnt hatte, war es in der Sitzung des Gemeinderates am 23. März zu keiner Beschlussfassung gekommen. Das Fraktionsbündnis Elbe-Parey wollte, dass bestimmte Bedingungen an die Verpachtung geknüpft werden müssten. Aus diesem Grund hatte die Fraktion den Antrag gestellt, die Beschlussvorlage zunächst noch einmal zurückzustellen und im Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Umwelt zu diskutieren. Diese Sitzung am Montagabend nutzten einige Landwirte, um ihre Sicht auf das Thema darzustellen.
Sven Königsmark (Fraktionsbündnis Elbe-Parey) schlug vor, ökologische Mindeststandards in den Grundsatzbeschluss aufzunehmen. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf das Aufbringen von Klärschlamm auf die Felder. Auch wenn Klärschlamm ein Düngemittel ist.
Landwirt Jörg Schulze-Wext aus Bergzow: „Ich habe kein Problem damit. Aber das Thema ist bereits über die letzte Phosphorverordnung geregelt. Das muss jeder für sich entscheiden. Ich bin Klärschlamm frei.“
Umgang mit Klärschlamm
Auch Daniel Ladwig, Vorsitzender der Agrargenossenschaft Zerben, sieht keinen Grund, diesen Punkt zusätzlich aufzunehmen. „Wir bringen Klärschlamm auf unseren betriebseigenen Flächen aus. Das ist ein sehr guter Dünger. Die Flächen werden vorher kontrolliert und die Mengen festgelegt. Wir arbeiten schon unter fachlicher Vorgabe. Mehr ist nicht erforderlich.“ Und Holger Bär aus Derben fügte hinzu: „Gemeint ist wohl Industrieklärschlamm. Aber den bringen wir nicht aus.“ Landwirt Andreas Schmidt aus Parey erinnerte daran, dass „wir konventionell mit viel Technik ausgerichtet sind. Wir sind auf Flächen angewiesen, die wir pachten können. Man kann Elbe-Parey zum Beispiel nicht mit Dessau-Rosslau vergleichen. Dort gibt es ganz andere Voraussetzungen. Für mich ist das ein Eingriff in meine Wirtschaftsform. Das möchte ich nicht. Es ist überflüssig, Pachtverträge mit Sonderregelungen zu versehen“.
Frage nach der möglichen Kontrolle
Für Patrick Wolter, Vorsitzender der Agrargenossenschaft Hohenseeden-Parchen, stellte sich die Frage, wie die Gemeinde das kontrollieren will. „Wenn Ihr diese Forderungen an uns stellt, vertraut Ihr uns nicht.“ Sven Königsmark wies darauf hin, dass das Artensterben zunimmt und machte indirekt auch die Landwirte dafür mitverantwortlich. „Vielleicht liegt es auch an der Versiegelung von Flächen, dass Arten sterben“, hielt dem Enrico Naue aus Hohenseeden entgegen. Täglich werden rund 56 Hektar versiegelt. „Ein Landwirt verfügt im Schnitt etwa über 60 Hektar. Das bedeutet, dass jeden Tag ein Landwirt stirbt. Was haben wir mit dem Rückgang der Kröten zu tun?“, so Enrico Naue.
Die Gemeinde Elbe-Parey verfügt über 77 Hektar an Flächen, von denen aktuell 43 Hektar verpachtet sind, informierte Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz. Die Pachteinnahmen im Jahr 2020 lagen bei rund 5100 Euro. Die Flächen, um die es jetzt gehe, sind vor allem kleine Splitterflächen wie ehemalige Wege und Gräben. Die Gemeindebürgermeisterin betonte noch einmal, dass „der Inhalt von Pachtverträgen nicht in den Grundsatzbeschluss gehören. Außerdem gibt es schon gesetzliche Grundlagen dafür. Und wer soll das kontrollieren?“. Sie verwies darauf, dass die Landwirte immer für die Gemeinde da sind, „auch ohne eine Rechnung zu schicken“. Es sei nicht sinnvoll, die Landwirte noch weiter zu drangsalieren. „Lasst die Kirche im Dorf“, mahnte Nicole Golz. Schließlich sollen die örtlichen Landwirte die Pächter sein. Regeln könnte man vielleicht die Abstände zu Wegen und Bäumen. Zusätzliche Regelungen sind nicht möglich.
Vor der Abstimmung über den Grundsatzbeschluss erklärte Gemeindebürgermeisterin Nicole Golz, dass kein Antrag einer Fraktion zur Änderung dieses Beschlusses vorliege. Alle sechs anwesenden Mitglieder des Ausschusses stimmten für den Grundsatzbeschluss. Er wird jetzt in dieser Form im Hauptausschuss und im Gemeinderat behandelt.