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Stadtrat beschließt neue Benutzer- und Entgeltordnung Nagt der Hund gern an Büchern, sollten sie nicht aus der Bibliothek sein

Von Manuela Langner 19.10.2012, 03:10

Eine Benutzungsgebühr für die Stadtbibliothek wird es auch in Zukunft nicht geben. Das legte der Stadtrat mit den neuen Benutzer- und Entgeltordnungen fest.

Genthin l Dreimal ist es im letzten Jahr passiert, dass Nutzer der Stadt- und Kreisbibliothek Edlef Köppen ihr ausgeliehenes Buch (oder ein anderes Medium) nicht mehr zurückbringen konnten. Die Gründe, dass das Jahr für Jahr wieder vorkommt, sind laut Bibliotheksleiterin Gabriele Herrmann vielfältig. Die Bücher gingen beim Umzug oder im Urlaub verloren, sind an Freunde weiter verborgt worden, ohne dass sich das noch genau nachvollziehen lässt, der Hund hat es angenagt oder eine Tasse Kaffee ist darüber verschüttet worden.

Wer ein Buch aus der Bibliothek verbummelt oder es beschädigt, muss es ersetzen. Die Einzelheiten sind in den neuen Benutzer- und Entgeltordnungen geregelt, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Stadtrat hat beides auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Während die Benutzerordnung die Leistungen der Bibliothek und Pflichten der Benutzer regelt, legt die Entgeltordnung unter anderem fest, wie viel eine Kopie und das Einpflegen eines Buches in den Katalog kostet.

Weil sich bei den Kosten eher etwas verändern kann, sind beide Ordnungen voneinander getrennt worden. Das macht das Überarbeiten einfacher. Den Mitgliedern des Hauptausschusses ist gerade die Trennung zum Verhängnis geworden. Sie hatten sich gewundert, dass die Entgeltordnung nur 2,50 Euro für die "Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums" vorsieht. Dass der Nutzer das Buch oder die DVD etc. auch ersetzen muss, steht in der Benutzerordnung geschrieben. Darauf machte Gabriele Herrmann den Stadtrat noch einmal aufmerksam.

Der Stadtbibliothek ist es übrigens lieber, ein Ersatzexemplar als das Geld dafür zu erhalten, weil sich die Institution dann nicht selber um die Beschaffung kümmern muss.

Benutzer- und Entgeltordnung für die Stadt- und Kreisbibliothek sind auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises überarbeitet worden. Der Stadtrat schloss sich jedoch der fachlichen Sicht der Bibliothek an und lehnte die Einführung einer Benutzungsgebühr ab.

Die Bibliothek würde bei Erreichen des Kostendeckungsgrades ihrem Leitbild, die schulische sowie Aus- und Weiterbildung zu unterstützen, nicht mehr gerecht werden können.