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Rechnung von 99000 Euro wirft Fragen auf / Prozess wird am 5. August fortgesetzt Sporkenbach: Anwalt von Uwe S. sagt nichts

Von Tobias Dachenhausen 16.07.2013, 03:26

Magdeburg/Möckern l Schon nach seiner Ladung gab Wilhelm B., der ehemalige Anwalt von Uwe S., dem Gericht schriftlich bekannt, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Dennoch nahm er am Freitagmorgen im Landgericht Magdeburg beim Prozess gegen Beteiligte der Sporkenbach Ziegelei GmbH wegen Steuerhinterziehung im Zeugenstand Platz, weil die Verteidigung eine offene Rechnung von ihm an die Firma von Frank W., dem Sohn eines verstorbenen Gesellschafters der Sporkenbach GmbH, geklärt haben wollte.

Es geht um eine Summe von 99000 Euro, die der Anwalt der Management GmbH des Frank W. 2008 in Rechnung stellte. "In diesem Fall muss er sich nicht von Herrn S. von seiner Schweigepflicht entbinden lassen, sondern von der Firma des Herrn W.", hatte Verteidiger Dr. Michael Bärlein begründet. In der Verhandlung am Freitag fragte Dr. Lucian Krawczyk dann: "Kennen Sie einen Frank W.?" Der Zeuge berief sich aber weiter auf seine Schweigepflicht. "Sie fragen hier nach einem bestimmten Frank W., und wollen über mich herauskriegen, ob er Kontakte zu Uwe S. hatte, damit fällt diese Frage auch in meine Schweigepflicht. Ich werde dazu nichts sagen", betonte B.

Nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft verlas der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke zudem die Gesellschafterbeschlüsse vom Februar und Dezember 2006. Die Staatsanwaltschaft hatte angemerkt, dass unter diesen Beschlüssen nur die Unterschriften der angeklagten Edgar E. und Siegfried K. stünden, aber nicht vom Gesellschafter Egbert W., der von der Verteidigung oft als Hauptentscheider bezeichnet wurde. "Siegfried K. hatte mir die Beschlüsse so mitgebracht und gesagt, dass W. es danach unterschreiben wird", erklärte Edgar E. auf Nachfrage. Doch, so führte das Gericht seine Ausführungen weiter fort, wurden diese Beschlüsse mit drei Unterschriften im Juni 2010 aufgefunden.

In den Beschlüssen wurden auch die Provisionszahlungen an Uwe S. festgelegt. "Egbert W. war der Kaufmann. Wir hatten im Februar schon alles besprochen, darum war ich von der Richtigkeit überzeugt", machte Edgar E. deutlich und fügte an: "Ich kann mir bis heute nicht erklären, warum seine Unterschrift fehlte."

Staatsanwalt Thomas Kramer merkte an, dass man doch gerade dann, den Beschluss auf inhaltliche Richtigkeit prüfen müsse. "Im Februar hatte ich Mängel und Fehler an der Formulierungen bereits angemerkt", erwiderte E. Der damalige Geschäftsführer der Sporkenbach GmbH Stefan S. habe nach eigener Aussage diesen Beschluss nie gekannt.

Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt. Dann wird erneut Frank W. als Zeuge gehört.