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Straftat Quälerei: Fuchs in illegaler Falle

Erneut hat sich ein Tier in einer illegalen Tellereisenfalle verfangen. Spaziergänger fanden in der Nähe von Neuenklitsche einen Fuchs.

Von Paul Schulz 06.02.2018, 00:01

Genthin/Neuenklitsche l Mit zertrümmertem Oberkiefer in einer Tellereisenfalle gefangen kämpfte der Fuchs um sein Leben. Das Tier war auf einem Acker zwischen Neuenklitsche und Kleinwusterwitz, unweit der Solaranlagen, in die illegale Falle getappt. Spaziergänger fanden, wie erst jetzt bekannt wurde, dass Tier am Morgen des 25. Januar in dem Fangeisen. Die Passanten informierten den Tierschutzverein Genthin und die Polizei. Dort wurde mittlerweile auch eine Anzeige gegen den Fallensteller gestellt.

„Wir sind empört über diese Tat und immer wieder erschüttert, wenn wir Tiere in solchen Situationen vorfinden“ , sagt Franziska Conradi vom Tierschutzverein Genthin. „Wir haben deshalb auf unserer Internetseite auf den Vorfall aufmerksam gemacht.“ Damit wolle man die Spaziergänger und Tierbesitzer vor den Fallen warnen. Denn nicht nur für Wildtiere, sondern auch für Menschen und Haustiere können die Fallen zur Gefahr werden.

Das bestätigt auch Falko Grabowski, Sprecher der Polizei Burg. „Wir ermitteln mittlerweile gegen den Täter. Sollte er gefunden werden, drohen ihm deutliche Strafen. So etwas kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.“ Denn diese Fallen aufzustellen ist illegal. Die Tellereisen- oder Schlageisenfallen sind seit 1995 verboten und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.

Als Begründung heißt es dort, dass Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen und dass den Tieren nicht erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen. Genau das passiert aber bei Tellereisenfallen. „Die Tiere, die in diese Fallen geraten, ziehen sich schwere Verletzungen zu“, sagt Franziska Conradi. Allerdings sollte man trotz des leidenden Tieres nicht versuchen, dieses selbst aus den Fallen zu befreien.

„Stellen sie sich vor, ein junges Wildschwein oder ein junger Wolf, würden sich darin verfangen, die Muttertiere verteidigen ihren Nachwuchs bis aufs Letzte und greifen sofort an“, erklärt Steffen Frank, von der Jägerschaft Genthin. „Rufen Sie immer die Polizei“, rät er und fügt hinzu: „Wir Jäger verurteilen solche Fallen, sie sind aus gutem Grund verboten.“

Jäger dürfen ihre Reviere nur zur jagdlichen Hege bejagen und auch nur nach vorheriger Ausbildung. „Dazu gehört auch, dass wir nur Lebendfallen verwenden.“ Wer sich nicht an die Gesetze halte, würde sein Jagdrevier verlieren, fügt Frank hinzu.

Jedoch sind immer noch Tellerfallen im Umlauf. In der Vergangenheit kam es trotz Verbot zu Situationen, in denen diese Fallen aufgestellt wurden. Vor zwei Jahren verfing sich ein Kater in der Nähe eines Wohngebietes in Genthin-Süd in einem Fangeisen und wurde mit schweren Verletzungen in das Tierasyl Zabakuck verbracht.

Anfang Januar dieses Jahres war nahe Ferchland ein Hund in eine derartige Falle geraten. Das Tier musste mit einem Trennschleifer aus seiner misslichen Lage befreit und anschließend in ein Klinikum gebracht werden (Volksstimme berichtete). Trotz dieser Fälle könne nicht von einer Häufung die Rede sein, so Polizeisprecher Falko Grabowski. „Es ist sehr selten, dass solche Fallen auftauchen. Es gab zwar jetzt diese zwei Situationen, aber aus dem Jahr 2017 ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, in dem eine solche Falle das Thema war.“

Was aus dem Fuchs in Neuenklitsche geworden ist, ist ungeklärt. Am Tag nach dem Auffinden, waren Tier und Falle verschwunden. Sollten Zeugen um den 25. Januar Beobachtungen auf der Wiese zwischen Neuenklitsche und Kleinwusterwitz gemacht haben, werden sie gebeten sich bei der Polizei in Genthin unter 039 33 / 95 50 zu melden.