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Waffenschein Wenn der Erbe eine Pistole findet

Die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein war im vergangenen Jahr weiterhin hoch. Auch in Genthin und Burg.

Von Thomas Höfs 23.02.2018, 00:01

Genthin/Burg l Die Nachfrage nach einem kleinen Waffenschein war nach Angaben der Kreisverwaltung im vergangenen Jahr weiterhin hoch. 109 Anträge auf den kleinen Waffenschein gingen demnach beim Landkreis ein, sagte Kreis-Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann. Im Jahr zuvor waren es mit 120 Anträgen nur unwesentlich mehr. Beinahe alle Anträge wurden von der Kreisverwaltung genehmigt. Lediglich zwei Anträge wurden negativ beschieden, teilte sie weiter mit.

Beim kleinen Waffenschein wird das sogenannte Führen von Schreck- Reizstoff oder Signalwaffen in der Öffentlichkeit erlaubt. Jeder Bürger über 18 Jahren darf diese Waffen frei in Deutschland erwerben, wenn sie das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt Braunschweig tragen. Der Kauf dieser Waffen sowie die Aufbewahrung zu Hause ist ohne den kleinen Waffenschein möglich. Erlaubnispflichtig wird die Angelegenheit, soll die Waffe in der Öffentlichkeit geführt werden.

Von den aktuell rund 91.000 Einwohnern im Landkreis besitzen genau 525 Frauen und Männer den kleinen Waffenschein. Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind dabei nicht groß. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Behörde überprüft dabei die Zuverlässigkeit. Menschen, die alkohol- oder drogenabhängig sind, erhalten die Erlaubnis nicht. Auch wer mit dem Gesetz bereits in Konflikt geraten und vorbestraft ist oder zu einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wurde, bekommt die Erlaubnis nicht.

Zwar wird der kleine Waffenschein unbefristet erteilt. Trotzdem überprüft die Behörde regelmäßig die Zuverlässigkeit des Bürgers.

Neben dem kleinen gibt es noch den großen Waffenschein. Sportschützen und Jäger benötigen ihn vor allem für die Ausübung ihres Sports oder Hobbys. Aktuell sind beim Landkreis 6688 registrierungspflichtige Waffen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte dabei deutlich höher liegen. Immer wieder gibt es öffentliche Schätzungen der scharfen und nicht registrierten Waffen in der Bundesrepublik. Gut 20 Millionen Waffen vermuten Fachleute in den deutschen Haushalten.

Ab und zu taucht so eine Waffe wieder in der Öffentlichkeit auf, sagt Polizei-Sprecher Falko Grabowski. „Es kommt immer wieder vor, dass Bürger Waffen zur Polizei bringen“, schildert er. Häufig passiere dies bei Erbschaftsfällen. Die Verwandten räumen die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen aus und entdecken dabei eine scharfe Waffe, erzählt er.

Um die Waffe fachgerecht zu entsorgen, bringen die Bürger sie zur Polizei. Dort verbleibt sie aber nicht, beschreibt er. Denn zuständig ist die Waffenbehörde des Landkreises. Die Polizeibeamten übergeben sie an die Behörde.

Dort wandern die Handfeuerwaffen dann in den Tresor, bestätigt Claudia Hopf-Koßmann. Zur Vernichtung werden sie später wieder zurück an die Polizei gegeben, die sie anschließend vernichtet.

Mitunter handelt es sich bei den abgegebenen Waffen noch um Bestände aus den vergangenen Kriegen. Jahrzehntelang wurden sie versteckt und tauchen erst jetzt wieder auf. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges führte niemand Buch über den Verbleib der damals ausgegebenen Waffen.

Will jemand eine scharfe Waffe besitzen, muss er dafür den sogenannten großen Waffenschein beantragen. Auch hier wird die persönliche Eignung von der Waffenbehörde überprüft. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim kleinen Waffenschein. Daneben muss der Antragsteller allerdings ebenso über die Sachkenntnis zum Umgang mit der Waffe verfügen. Außerdem muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Im Unterscheid zum kleinen Waffenschein prüft die Behörde hier die Notwendigkeit. „Außerdem muss ein legitimes Bedürfnis vorhanden sein, das heißt, es wird beurteilt, ob der Waffenbesitz überhaupt erforderlich ist. Dieses legitime Bedürfnis wird abgesehen von Bewachungspersonal und besonders gefährdeten Personen allgemein bei bestimmten Personengruppen anerkannt, dazu gehören Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenvereinen. Die entsprechende Zugehörigkeit muss nachgewiesen werden“, teilt Claudia Hopf-Koßmann mit.

Der Waffenschein wird hier ebenso zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Dennoch prüft die Behörde hier regelmäßig die Zuverlässigkeit der Inhaber. Dazu gehören in der Regel Kontrollen der Waffenschränke. Wie die Behörde dabei vorgeht, teilt sie so mit: „Nach dem Waffengesetz muss die Zuverlässigkeit (Regelprüfung) spätestens nach drei Jahren wiederholt werden. Im Jahr 2016 wurden 34 Kontrollen geplant. Davon konnten 15 Kontrollen nicht durchgeführt werden, da der Waffenbesitzer nicht anzutreffen war. Im Jahr 2017 wurden 31 Kontrollen geplant und 21 Waffenbesitzer konnten erfolgreich überprüft werden. Es wurden keine Verstöße festgestellt.“