Belastung Verkehrslärm mit Folgen

Lärm und Dreck sind entlang der Bundesstraßen 79 und 81 in Halberstadt für die Bewohner ein Problem.

Von Jörg Endries 04.08.2019, 06:00

Halberstadt l Schwarz auf Weiß liegt es auf dem Tisch: das hohe Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet Halberstadts belastet die Bewohner. Das bestätigt die Stadt Halberstadt im Lärmaktionsplan, den der Stadtrat auf Betreiben des ­Landes Sachsen-Anhalt 2018 beschloss.

In der Kreisstadt summieren sich die Lärmschadenkosten danach auf geschätzte 817 200 Euro pro Jahr. Diese stolze Summe untergliedert sich in medizinische Behandlungskosten oder den Verlust der Arbeitskraft aufgrund durch Lärm verursachte körperliche Beeinträchtigungen und Stressreaktionen, heißt es in dem Papier. Allein diese Kosten würden sich auf jährlich 316 500 Euro belaufen. Außerdem würde der Lärm Mietausfälle und eine Minderung der Immobilienpreise verursachen. In Halberstadt würden diese Verluste laut Lärm­aktionsplan bei 500 700 Euro pro Jahr liegen.

Als eindeutiger Lärmschwerpunkt ist sowohl die Frieden- als auch die Harmoniestraße mit der beidseitigen Bebauung ausgewiesen. Dort werden die Grenzwerte der zulässigen Lärmpegel tags bei maximal 65 dB mit bis zu 75 dB und nachts bei 55 dB mit bis zu 70 dB deutlich überschritten. Betroffen sind außerdem die Magdeburger Chaussee, die Magdeburger Straße, die OdF-Straße sowie die Quedlinburger Straße.

Laut Verkehrsplaner Martin Habsick von der Stadtverwaltung Halberstadt schlug die Kommune vor, den Lärmpegel in der Friedenstraße in den Nachtstunden durch eine temporäre Tempo-30-Zone zu senken. Hintergrund ist, dass gerade in den Nachtstunden viel mehr Bürger unter dem Lärm zu leiden hätten. In der Stadt seien es laut Aktionsplan etwa 835 Einwohner, die Lärm über 55 dB ausgesetzt seien. Im ­Tagesdurchschnitt sind es 696 Bürger, die Lärm jenseits der erlaubten 65 dB-Grenze auf die Ohren bekommen. Die Stadt könne die Lärmschutzzone jedoch nicht veranlassen, dafür sei der Landkreis Harz zuständig. Warum ist in über einem Jahr noch nichts ­geschehen?

„Der Landkreis Harz, Sachgebiet Verkehrsorganisa­tion, wurde zur 3. Stufe der Lärmkartierung der Stadt Halberstadt angehört und hat am 10. Juli 2018 eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Hierin wird insbesondere auf Tempo-30-Bereiche an Hauptverkehrsstraßen eingegangen“, bestätigt Franziska Banse, Sprecherin des Landkreises Harz.

Die Stadt Halberstadt beendete offenbar zwischenzeitlich das Aufstellungsverfahren für den Lärmaktionsplan. Daraus ergibt sich jedoch keine Pflicht für den Landkreis, automatisch zu handeln, so Franziska Banse. Vielmehr wird der Landkreis erst tätig, wenn ein entsprechender Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung gestellt wird. Dann würden konkrete Lärmpegelberechnungen durch den Straßenbaulastträger eingeholt und in Abhängigkeit der konkreten Pegelwerte entschieden, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wird.

„Das oben beschriebene Verfahren ist noch nicht in Gang gesetzt, da ein entsprechender Antrag durch die Stadt Halberstadt nicht gestellt wurde“, betont Franziska Banse. Dazu kommt, dass Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen dem Landesverwaltungsamt zur Zustimmung vorgelegt werden müssten.

„Der Landkreis Harz und die Stadt Halberstadt haben sich zu besagtem Thema ­ausgetauscht. Wir sind daher über den Sachstand informiert, einen ­gesonderten Antrag stellen zu müssen“, sagt Martin Habsick. Der Antrag s eitens der Stadt werde in der ­kommenden Zeit qualitativ mit den beteiligten Fachabteilungen besprochen, vorbereitet und anschießend mit großer Wahrscheinlichkeit gestellt.