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Coronavirus Auflagen bringen Harzer Kitas zum Platzen

Die Ausweitung der Kinder-Notbetreuung bringt viele Kitas im Harz an ihre Kapazitätsgrenzen. Eltern müssen nicht in überall dafür zahlen.

Von Ivonne Sielaff 15.05.2020, 01:01

Harzkreis l Systemrelevant - das ist eines der Schlagwörter der Corona-Krise. Denn nur wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, darf sein Kind in die Notbetreuung geben. Zuerst war der Begriff systemrelevant sehr eng gefasst, bezog sich nur auf einige wenige Berufsgruppen.

Einige Wochen später wurde der Kreis der systemrelevanten Berufe weiter gefasst. Seither haben mehr Eltern das Recht, ihre Kinder betreuen zu lassen - wenn auch unter strengen Hygieneauflagen. Auch was die Gebühren für die Kinderbetreuung betrifft, gab es in den vergangenen Tagen Bewegung. Während das Land den Kommunen im April nicht erhobene Elternbeiträge noch generell erstattet hat, betrifft dies im Mai nur noch die Gebühren für Kinder, die nicht notbetreut werden.

Inwieweit und ob die Eltern nun wieder zur Kasse gebeten werden, wird im Harzkreis unterschiedlich gehandhabt. In Wernigerode beispielsweise müssen Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen, seit Mai auch wieder dafür bezahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der geltenden Kostensatzung, informiert Rathaussprecherin Winnie Zagrodnik. Das heißt - sie bezahlen genauso viel wie vor der Krise. Eltern können ihre Kinder so lange in den Einrichtungen lassen, wie es per Vertrag vorab festgelegt wurde - also genauso lange wie vor der Krise. Laut Zagrodnik wurde auch niemand gebeten, auf einen Teil der Betreuungsstunden zu verzichten.

Laut Zagrodnik gehen derzeit mehr als 400 Mädchen und Jungen in die städtischen Kindertagesstätten und Horte. Das ist gut ein Drittel der normalerweise betreuten Kinder.

Die Abstands- und Hygieneregeln spielen eine große Rolle. Es seien feste Gruppen gebildet worden mit je 15 Kinder im Hort und je nach Alter zwölf beziehungsweise sechs Mädchen und Jungen in den Kitas. „Die Stammgruppen werden von immer den gleichen Personen betreut“, so Winnie Zagdronik weiter. „Die Gruppen bleiben in einem festgelegten Raum zur Betreuung, zum Essen und zum Schlafen.“ Zudem würden sie sich nicht im Früh- und Spätdienst, zu den Bringe- und Abholzeiten mischen und auch nicht gemeinsam in die Waschräume gehen. Maximal zwei Gruppen dürfen gleichzeitig auf das Außengelände - und das bei einer gesicherten Abstandsregelung.

„Das Händewaschen steht in diesen Wochen täglich mehrfach und intensiv im Fokus“, informiert die Sprecherin. „Mundschutz tragen die Mitarbeiter auf eigenen Wunsch.“

Auch in der Gemeinde Nordharz wird für die Eltern eine Gebühr für die Notbetreuung fällig, heißt es von Sprecherin Vera Heinrich. „Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, werden für diesen Monat jedoch davon befreit.“ Die Öffnungszeiten der Kitas seien nicht verändert worden. „Eltern, welche die Notbetreuung nutzen, erhalten diese zugeschnitten auf ihre Bedürfnisse unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften“, erläutert Vera Heinrich.

Seit der Ausweitung der Notbetreuung hätten sich die Kinderzahlen in den fünf städtischen Einrichtungen auf 178 erhöht. „Zum Schutz von Personal und Kindern werden die in der geltenden Eindämmungsverordnung verankerten Bestimmungen, etwa hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der reduzierten Gruppengröße in den Einrichtungen eingehalten.“ Die Kapazitäten der Notbetreuung seien deshalb inzwischen fast vollständig erschöpft.

Ein Problem, mit dem man derzeit auch in Blankenburg zu kämpfen hat. Es ist sogar damit zu rechnen, dass Neuanmeldungen für die Notbetreuung nicht mehr sofort berücksichtigt werden können, so Rathaussprecher Bennet Dörge. Wie im Nordharz und in Wernigerode wird großer Wert auf die Einhaltung der Hygieneauflagen gelegt, um das Infektionsrisiko für Kinder, Mitarbeiter und Eltern so gering wie möglich zu halten.

Für den zeitlichen Umfang der Betreuung gelte die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit. Die Eltern seien jedoch gebeten worden, soweit es ihnen möglich ist, freiwillig auf Betreuungszeit zu verzichten, so Dörge weiter. Ziel sei es, die Notbetreuung unter Beachtung der möglichen Platzkapazitäten aufrecht zu erhalten. Die Stadt Blankenburg beruft sich dabei auf einen Erlass des Landes. Danach sollen die Kommunen an die Eltern appellieren, die Betreuungszeit zu reduzieren. Aber: Auch wer freiwillig auf Betreuungsstunden verzichtet, muss in Blankenburg dennoch den regulären monatlichen Beitrag zahlen.

Ganz anders wird dies in Halberstadt gehandhabt. Dort ist die Notbetreuung in den Kindereinrichtungen für die Familien noch immer kostenlos. Das habe der Stadtrat am 16. April so festgelegt, informiert Pressesprecherin Ute Huch. Der Stadtratsbeschluss sieht diese Regelung bis zum Ende der Notbetreuung vor. Der im schriftlichen Verfahren gefasste Beschluss müsse jedoch in der nächsten Sitzung am 4. Juni bestätigt werden.

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen seien weder verändert noch eingeschränkt worden. „Insofern haben die Eltern die Möglichkeit, die Kinder entsprechend des vertraglich vereinbarten Stundenvolumens betreuen zu lassen, sofern die beruflichen Erfordernisse dies begründen“, so Ute Huch.

In der ersten Woche der Schließung hätten etwa 40 Mädchen und Jungen die städtischen Einrichtungen besucht. „Aufgrund der Ausweitung der systemrelevanten Berufsgruppen werden aktuell rund 400 Kinder betreut“, informiert die Sprecherin weiter. „Regulär angemeldet sind etwa 1600 Kinder.“ Die Vorgaben hinsichtlich der Gruppenstärken, Abstandsgebote, Hygienevorgaben würden in den städtischen Einrichtungen „konsequent“ befolgt werden. Kommentar