Familie fühlt sich bevormundet / Stadt betont Richtigkeit Friedhofsordnung sorgt für Unverständnis
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Halberstadt sorgt bei der Familie Ziebarth für Unmut. Nicht die Gebühren verärgern die Halberstädter, vielmehr fühlen sie sich in der Wahl des Steinmetzes von der Verwaltung bevormundet.
Halberstadt l Bernd-Michael Ziebarth versteht die Welt nicht mehr. Als seine Mutter Ende des vergangenen Jahres gestorben war, wollte er ihren letzten Willen, neben ihrem bereits 1997 verstorbenen Ehemann die letzte Ruhe zu finden, unbedingt umsetzen. Dessen Urne befand sich jedoch in einer Gemeinschaftsanlage, in der kein Platz mehr frei war.
Also entschied sich die Familie Ziebarth, zunächst den Vater aus seiner alten Ruhestätte in den neuen Park 17 umzubetten, wo er neben der Urne seiner Frau Platz finden könnte. Dort sind seit dem vergangenen Jahr sogenannte "Halbanonyme Urnengräber" vorgesehen. Im Gegensatz zu anonymen Gräbern, gibt es hier die Möglichkeit, mit einer schlichten Grabplatte auf die Verstorbenen hinzuweisen. "Wir wollten, dass ein bestimmter Steinmetz die Grabplatten herstellt. Das wurde uns von der Friedhofsverwaltung aber versagt", so Ziebarth. Die Grabplatten würden immer von demselben Steinmetzunternehmen angefertigt werden, hieß es. "Ich kann mir das Beerdigungsinstitut aussuchen, ich kann mir die Bestattungsart aussuchen, aber ich kann die Grabplatte nicht vom Steinmetz meines Vertrauens anfertigen lassen", wundert sich der Halberstädter.
Eine Anfrage der Volksstimme bei der Stadtverwaltung sorgt für Klarheit. "Im Fall der Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage werden die Angehörigen darauf hingewiesen, dass eine individuelle Gestaltung der Grabfläche nicht möglich ist", sagt Stadtsprecherin Ute Huch. Hintergrund hierfür sei, dass der Charakter einer Gemeinschaftsanlage, deren spezielles Merkmal auch die Einheitlichkeit in der optischen Erscheinung sei, erhalten bleibe.
Die Grabplatten haben eine einheitliche Größe, Schrift und sind aus demselben Material. "Gerade der letzte Punkt ist in Anbetracht einer Nutzungsdauer von 15 Jahren besonders hervorzuheben", so Huch. Um diese Einheitlichkeit wahren zu können, habe sich die Stadt Halberstadt nach einer Angebotsabfrage für ein Halberstädter Steinmetzunternehmen entschieden, das bereits Erfahrungen mit derartigen Urnengemeinschaftsanlagen besitzt.
Bernd-Michael Ziebarth versteht diese Praxis dennoch nicht. "Die Einheitlichkeit wäre gegeben. Wir wollten keine individuelle Grabplatte, sondern nur, dass sie jemand anderes herstellt. Zumal es zunächst hieß, dass zu der Beisetzung meiner Mutter die neue Platte für meinen Vater möglicherweise noch gar nicht fertig wäre. Erst als wir immer wieder Druck gemacht haben, konnte das gewährleistet werden."
Alle drei Jahre werden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert, das nächste Mal 2013. "In diesem Zusammenhang wird die Stadt Halberstadt erneut abwägen, welches Steinmetzunternehmen mit der Herstellung der Grabplatten betraut wird", so Huch abschließend.