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Glücksspiel Halberstadt führt Vergnügungssteuer ein

Zehn Prozent ihrer Einspielergebnisse müssen Spielautomaten-Betreiber in Halberstadt an die Stadt abgeben. Das hat der Stadtrat entschieden.

Von Jörg Endries 03.01.2020, 00:01

Halberstadt l Neu geregelt ist seit dem 1. Januar 2020 die Satzung der Vergnügungs­steuer der Stadt Halberstadt. Danach müssen zum Beispiel die Betreiber von Spieleautomaten zehn Prozent der Einspielergebnisse an die Stadt Halberstadt abführen. Dafür plädierte der Halberstädter Stadtrat während seiner letzten Tagung im Jahr 2019 mehrheitlich. Das Stadtparlament folgte damit einem Antrag der Fraktion CDU/EWG, den Fraktionschef Daniel Szarata eingebrachte hatte.

Oberbürgermeister ­Andreas Henke (Die Linke) informierte vor der Beschlussfassung, dass die Vorlage zwingend notwendig sei, weil die Stadt Halberstadt die letzte Kommune in Sachsen-Anhalt sei, die auf die gesetzliche Vorlage umstellen würde. Die Berechnung des Steuersatzes erfolge anhand der durch die Automatenbetreiber zur Verfügung gestellten Zahlen. Henke merkte an, dass der festgelegte Steuersatz sowohl den Intensionen der Stadt Halberstadt Rechnung trage, aber auch den Automatenbetreibern noch unternehmerische Gewinne lasse. Die sogenannte Erdrosslungsgrenze liege derzeit bei 20 Prozent, erklärte Stadträtin Frauke Weiß (CDU).

Bislang erfolgte die Berechnung der Steuerhöhe mithilfe eines Pauschalbetrages pro Glücksspielautomat. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile festgelegt, dass eine Bemessung über eine Spielgerätesteuer nicht mehr zulässig sei. Aus rechtlichen Gründen und zur Einnahme­sicherung der Stadt Halberstadt sei eine solche Satzung erforderlich, so die Verwaltung.

In Wernigerode kassiert der Fiskus für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit pro Gerät und angefangenem Kalendermonat 15 Prozent auf das Einspielergebnis. Die Stadt Blankenburg erhebt 13 Prozent. In Quedlinburg werden ­Betreiber von ­Glücksspielautomaten auch mit 15 Prozent zur Kasse gebeten.

Oberbürgermeister Andreas Henke wollte eine Erhöhung des Steuersatzes in der Zukunft nicht ausschließen und erinnerte an den Vorschlag von Stadtrat Christian Hecht (AfD) während der Sitzung des Hauptausschusses. Hecht hatte einen Änderungsbeschluss ins Spiel gebracht. Danach sei die Stadt Halberstadt damit einverstanden, wenn der Stadtrat sich verpflichtet, mit einer Änderung des Steuersatzes auch eine Evaluierung nach spätestens einem Jahr vorzunehmen.

Im ursprünglichen Beschlussentwurf der Stadtverwaltung waren noch zwölf Prozent Vergnügungssteuer vorgesehen. Die Abgeordneten folgten dem Vorschlag, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 1. Januar 2021 einer Evaluierung zu unterziehen. Das bedeutet, Fachleute nehmen sie dann auf Grundlage der Zahlen des Vorjahres erneut unter die Lupe. Dann wird erneut über eine Senkung, Erhöhung oder den Bestand des Steuersatzes entschieden.

Unklar indes ist, wieviel Geld mit der neuen Satzung in die leeren Kassen der Stadt Halberstadt gespült werden. „Da es bisher keinerlei ­Erfahrungswerte gibt, wie sich die Einführung des neuen Besteuerungssystems ab 2020 gestaltet, können finanzielle Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Betroffen von der neuen Vergnügungssteuer-Satzung der Kreisstadt sind allerdings nicht nur Spielautomaten-Betreiber. Laut Satzung sind „Vergnügungen alle Veranstaltungen und Darbietungen ..., die dazu geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung, Entspannung und Erholung sowie Freizeitgestaltung zu befriedigen“. Die Satzung regelt aber auch, wofür keine Vergnügungssteuer zu zahlen ist. Dazu zählen mildtätige, kirchliche, wohltätige Zwecke, Volks-, Schützen- und Gartenfeste, Zirkusveranstaltungen, Konzerte, Theater- und auch Tanzunterricht samt Abschlussball, wenn an dem nur Schüler und deren Angehörige teilnehmen.

Mit der neuen Vergnügungssteuersatzung habe die Stadt auch einige nicht praktikable und unzeitgemäße Normen gestrichen. So unter anderem bei Vereinsfeiern. Für die zwar meist Eintritt genommen wird, aber die exakte Abrechnung mit laufenden Kartennummern oft extrem kompliziert sei, zudem dienen solche Feiern meist der Unterstützung der Vereine.