1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Neue Regeln für Katzenhalter im Huy

Kastrationspflicht Neue Regeln für Katzenhalter im Huy

Tierschützer halten die Kastration von Katzen für den einzigen Weg, die wachsende Population einzudämmen. Der Huy-Gemeinderat hat reagiert.

Von Ramona Adelsberger 06.01.2021, 00:01

Dingelstedt l Der Huy-Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung beschlossen, dass freilaufende Katzen ab sofort kastriert werden müssen. Diese neue Katzenkastrationspflicht ist Teil der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Huy und gilt für alle Katzen, die ab 2021 geboren werden.

Hintergrund ist die immer weiter steigende Population herrenloser Katzen. Tierschützer schlagen schon seit Jahren Alarm, dass die Tierheime überfüllt sind und die ehrenamtlichen Helfer der Tierschutzorganisationen es längst nicht mehr schaffen, die herrenlosen Tiere einzufangen und kastrieren zu lassen.

Nun hat die Gemeinde Huy reagiert und die Gefahrenabwehrverordnung durch die Pflicht zur Kastration der freilaufenden Katzen erweitert. Dem Beschluss der Gemeinderatsmitglieder ist die Beteiligung der Ortschaftsräte sowie des Hauptausschusses und des Feuer-, Ordnungs-, und Sicherheitsausschusses vorausgegangen. In den Ortschaftsräten wurde das Thema ausführlich erörtert und diskutiert. Vorherrschende Meinung war, dass die meisten Katzenhalter zwar verantwortungsbewusst sind und ihre Tiere selbstverständlich kastrieren, es aber auch gedankenlose Zeitgenossen gibt, die sich ihrer Verantwortung nicht stellen und nun gezwungen werden müssen.

Mehrheitlich hat sich der Gemeinderat daher für die Kastrationspflicht entschieden, die nun, um dem Einheitscharakter der Gemeinde Rechnung zu tragen, in allen Ortschaften der Gemeinde Huy gilt. Damit unterscheidet sich die neue Verordnung von der in der Nachbargemeinde Osterwieck, in der die Katzenkastrationpflicht nur in den Ortschaften gilt, in denen die Ortschaftsräte vorher dafür gestimmt hatten.

Die neue Verordnung besagt, dass Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einen Tierarzt kastrieren lassen müssen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen. Ein Tierarzt muss die Kastration schriftlich bestätigen, der Nachweis ist für die Lebensdauer der Katze aufzubewahren.

Als Katzenhalter gelten im Übrigen auch Menschen, die freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen. Sie sind mit der Fütterung dann auch für die Tiere verantwortlich. Die Gefahrenabwehrverordnung untersagt allerdings generell das Füttern von wildlebenden Katzen und Tauben.

Im Zuge der Kastration durch den Tierarzt muss die Katze in geeigneter Weise (durch Transponderchip oder Tätowierung) gekennzeichnet werden. Ausnahmen gelten für die Zucht von Rassekatzen, die auf Antrag von der Kastrationspflicht befreit werden können. Verstöße gegen die neue Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Ob diese neue Kastrationsverordnung nun erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Die Gemeinde Huy ist nach Bad Dürrenberg, Zerbst und Osterwieck erst die vierte Kommune in Sachsen-Anhalt, die in der jüngsten Vergangenheit eine derartige Pflicht eingeführt hat.

Eine Erhebung durch Studenten der Hochschule Harz in deutschen Städten, in denen diese Kastrationspflicht bereits vor Jahren eingeführt wurde, hat ergeben, dass die Katzenpopulation nach Einführung der Pflicht durch die Halter erst nach einigen Jahren zurückgegangen ist. Kurzzeitig bestünde sogar die Gefahr, dass die Zahl der streunenden Katzen zunächst ansteigen könnte, weil einige der Katzenhalter ihre Katzen womöglich sogar aussetzen, um den Kastrationskosten zu entgehen. Langfristig sei jedoch mit einem Rückgang zu rechnen.