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TÜV-Plaketten gefälscht

Von Roswitha Franz 17.06.2015, 13:01

Haldensleben l Ein TÜV-Plaketten-Fälscher hat sich kürzlich wegen Urkundenfälschung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Haldensleben zu verantworten gehabt. Dem mehrfach vorbestraften Bewährungsversager wurde vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2010 bis Januar 2014 neun Autobesitzer mit gefälschten Unterschriften auf den originalen Stempelaufdrucken der Zulassungsformulare und manipulierten TÜV-Plaketten versorgt zu haben.

In der Hauptverhandlung war der 49-jährige Angeklagte voll geständig und nickte nur lächelnd auf die Frage, ob denn die ihm nachgewiesenen Fälle nur die Spitze vom Eisberg gewesen sind. Nach seinen Aussagen war er bis vor zwei Monaten Inhaber eines An- und Verkaufsgeschäftes im Bördekreis und finanziell auf einen Nebenverdienst angewiesen.

Da sei ihm der vorgeschlagene Deal eines befreundeten Werkstattmeisters zur rechten Zeit gekommen, der da lautete: "Du stellst mir deinen Laden ab 18 Uhr zur Verfügung, ich bringe dir Zulassungsbescheinigungen, originale Stempel und TÜV-Plaketten, schicke dir vereinbarungsgemäß die Kunden, und das Geld teilen wir uns!".

Schwindel fliegt bei Verkehrskontrollen auf

Nur insgesamt 500 Euro will der Angeklagte, der die aufgedruckten Stempel mit unleserlichen Unterschriften versehen hatte, auf diese Weise kassiert haben, wie er in der Verhandlung sagte.

Er wusste, dass es sich in fast allen Fällen um alte Fahrzeuge mit erheblichen Sicherheitsmängeln gehandelt hatte, die bei der Hauptuntersuchung durchgefallen waren, die Kunden sich teuere Reparaturen nicht leisten konnten und beim Meister der Reparaturwerkstatt nach Alternativen fragten.

Bei Verkehrskontrollen flog der ganze Schwindel schließlich auf und damit der Angeklagte, sein Freund und die betreffenden Autobesitzer. Der kriminelle Werkstattmeister ist inzwischen verstorben, und auf die Vernehmung der neun zum Teil bereits verurteilten Zeugen konnte das Gericht aufgrund des Geständnisses des 49-Jährigen verzichten.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann wegen Urkundenfälschung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit vierjähriger Bewährungszeit.