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Volkshochschule Rauswurf bekommt juristisches Nachspiel

Die Entlassung der ehemaligen Harzer Volkshochschul-Chefin Halberstadt beschäftigt jetzt das Gericht.

Von Dennis Lotzmann 26.09.2018, 01:01

Halberstadt/Magdeburg l Nun hat es die Harzer Vize-Landrätin Heike Schäffer schriftlich: Die wegen Untreue-Vorwürfen erfolgte fristlose Kündigung der langjährigen Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule Harz (KVHS), Gerlinde Schöpp, wird nicht geräuschlos über die Bühne gehen. Die geschasste Managerin, die Schäffer am 22. August 2018 fristlos entlassen hatte, geht juristisch gegen den Rauswurf vor. Am Sonnabend sei die vorm Landgericht Magdeburg angestrengte Klage in der Kreisverwaltung eingegangen. „Wir prüfen sie nun inhaltlich und werden dazu entsprechend der gesetzten Frist Stellung beziehen“, kündigt die Vize-Verwaltungschefin an.

Die Klage von Gerlinde Schöpp kommt alles andere als überraschend. Schließlich steht für die Ex-Managerin nach dem Rauswurf weit mehr auf dem Spiel als nur der eigene Job. Die Kreisverwaltung macht als KVHS-Gesellschafterin auch Schadenersatzforderungen geltend. Schöpp soll überhöhte Gehälter für sich und drei Mitarbeiter zurückzahlen.

Wie Heike Schäffer auf Anfrage sagte, gehe es um einen „niedrigen sechsstelligen Betrag“, der unterhalb von 200.000 Euro liege. Und auch die Staatsanwaltschaft in Halberstadt hat Gerlinde Schöpp im Visier: „Wir haben den Anfangsverdacht bejaht und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten des Landkreises Harz eingeleitet“, so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck am Dienstag.

Letztlich ist Schöpps Klage vor der Handelskammer am Landgericht Magdeburg der indirekte Versuch, die fristlose Vertrags-Kündigung zu kippen. Nach Angaben von Gerichtssprecher Christian Löffler klagt Gerlinde Schöpp auf Zahlung des ausstehenden Gehalts für September. Würde sie mit ihrer Klage, über die erstmals am 30. Oktober verhandelt werden soll, Erfolg haben, stünde im Umkehrschluss auch die fristlose Vertragsauflösung auf tönernen Füßen. Lehnt die für Handelsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer die Klage hingegen ab, käme das einer Bestätigung des fristlosen Rauswurfs gleich.

Letzterer war erfolgt, nachdem bei der Jahresprüfung für das Jahr 2017 finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der KVHS entdeckt worden waren. Konkret soll Gerlinde Schöpp drei unterstellten Mitarbeitern und sich selbst – so der Vorwurf – über mindestens drei Jahre hinweg überhöhte Gehälter zugebilligt haben. Zwar sind offiziell keine Zahlen bekannt – bei ihr selbst soll es sich nach Informationen der Volksstimme wohl um ein monatliches Gehaltsplus von 1000 Euro gehandelt haben. Allein das würde – auf drei Jahre hochgerechnet – 36.000 Euro ausmachen.

Nachdem dies im August herausgekommen war, zeigte sich Landrat Martin Skiebe (CDU) persönlich enttäuscht und reagierte rasch. Als sich die ersten Verdachtsmomente bestätigt hatten, kassierte Gerlinde Schöpp die fristlose Kündigung.

Die von ihr im Zuge der „Gehaltserhöhung“ ebenfalls bedachten drei Mitarbeiter müssen indes keine Konsequenzen fürchten. Sie haben nach Heike Schäffers Worten bindende Arbeitsverträge. Allerdings würden auch hier bislang aufgelaufene Mehrbelastungen zu Lasten der Kreiskasse im Zuge der geltend gemachten Schadenersatzforderungen zurückgefordert.

Bislang, so die Vize-Landrätin, habe Gerlinde Schöpp auf die Rückforderungen noch nicht reagiert. Im Zweifel müsse hier mit einem Mahnverfahren und in letzter Konsequenz mit einer gerichtlichen Forderung reagiert werden, so Heike Schäffer.

In letzter Konsequenz stehen alle Forderungen und Verfahren zumindest indirekt im Zusammenhang. Das Landgericht wird im Rahmen des sogenannten Urkundsverfahrens allerdings nur basierend auf Verträgen und anderen Schriftstücken entscheiden. Kernfrage dabei: Durfte sich Schöpp womöglich doch das persönliche Gehaltsplus eigenmächtig genehmigen?

Bejaht das Landgericht am Ende diese Frage und Schöpps Gehaltsforderung für September, wäre das eine doppelte Schlappe für die Kreisverwaltung – einerseits mit Blick auf die Kündigung und andererseits auch ein Dämpfer für deren finanzielle Rückforderungen. Zugleich würde eine solche Entscheidung auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft tangieren und den Untreue-Verdacht ins Leere laufen lassen.

Gerlinde Schöpp war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.