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Rathaus-Streit Dezernent verliert vor Gericht

Henning Konrad Otto hat am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Magdeburg eine Niederlage erlitten. Ihm sei nicht gekündigt worden.

Von André Ziegenmeyer 18.12.2015, 00:01

Magdeburg l Schon zu Beginn des Kammertermins war die Situation verfahren: „Wir haben uns heute zu beschäftigen mit dem Schreiben vom 31. August und der Frage: Ist es eine Kündigung oder nur die Ankündigung einer Kündigung?“, erklärte Richter Gerhard Ahlborn, der die Verhandlung zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern führte. Aber: „Egal, wie das Gericht entscheidet – in beiden Fällen kommt dabei heraus: Das Arbeitsverhältnis besteht fort.“

Zur Erklärung: Das Schreiben, das Bürgermeisterin Regina Blenkle ihrem Stellvertreter und Dezernenten am 31. August aushändigte, hat den Betreff „Kündigung“. Darauf beziehen sich Henning Konrad Otto und sein Rechtsanwalt Gerald Wiedebusch unter anderem. Letzterer brachte vor Gericht einen weiteren Punkt ins Spiel. Auf der Sitzung des Ortschaftsrates Satuelle am 1. September habe die Bürgermeisterin auf Nachfrage erklärt, dass sie Henning Konrad Otto eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen habe. Der Text des Schreibens besteht aus sechs Sätzen. Von Bedeutung sind vor allem die ersten drei. Sie lauten: „Sehr geehrter Herr Otto, Recherchen im Haus haben ergeben, dass Sie Geldbeträge unterschlagen haben. Aus diesem Grund werde ich Ihnen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Im Hinblick auf das zerstörte Vertrauensverhältnis stelle ich Sie sofort von der Erbringung der Arbeitsleistung frei, dies mit sofortiger Wirkung.“

In einer Stellungnahme vor dem Stadtrat hatte Blenkle insbesondere auf das Wort „werde“ verwiesen. Allein diese Formulierung mache deutlich, dass es sich um die Ankündigung einer Kündigung handele. Dazu sei sie berechtigt. Denn laut Hauptsatzung der Stadt muss über die Einstellung und Entlassung von Dezernats- und Amtsleitern der Stadtrat entscheiden – im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin. Der Stadtrat hat die Entlassung von Henning Konrad Otto mehrfach abgelehnt.

Hinzu kommt: Am 6. Oktober hatte es vor dem Arbeitsgericht Magdeburg bereits einen Gütetermin gegeben. Rechtsanwalt Guntram S. Meiß als Prozessbevollmächtigter der Bürgermeisterin hatte dabei erklärt, dass die Stadt aus dem Schreiben keine Rechte hinsichtlich einer Kündigung ableite. „Wie man es dreht und wendet: Das Ergebnis bleibt dasselbe“, so Gerhard Ahlborn gestern. „Wollen Sie sich nicht gütlich einigen? Wollen Sie einen Vergleich schließen?“ Gerald Wiedebusch lehnte diesen Vorschlag ab. „Ich weiß nicht, ob hier noch ernsthafte Zweifel an der Auslegung bestehen können. Frau Blenkle hat erklärt, sie habe Herrn Otto fristlos gekündigt und genau so hat sie ihr Schreiben auch verstanden.“ Gleichzeitig wies er auf den weiter im Raum stehenden Vorwurf der Unterschlagung hin und äußerte die Hoffnung, dass durch ein Gerichtsurteil auch in dieser Hinsicht Klarheit geschaffen werden könne. „Dafür hätte die Stadt Haldensleben aber auf den Gründen für eine Kündigung beharren müssen. Das hat sie nicht getan. Deshalb musste das Gericht zu den Gründen auch keine Stellung nehmen“, erläuterte Udo Köster, der Direktor des Arbeitsgerichtes im Gespräch mit der Volksstimme.

Letztlich erging folgendes Urteil: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens muss Henning Konrad Otto tragen. „Das Schreiben ist so auszulegen, dass es sich um eine Freistellung handelt und nicht um eine Kündigung“, führte Gerhard Ahlborn aus. Zum einen handele es sich bei dem Wort „werde“ um eine Zukunftsform. Darüber hinaus bezog sich der Richter auf die in Satz 3 des Schreibens formulierte Freistellung. „Eine Freistellung wird dann ausgesprochen, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, man aber auf die Erbringung der Arbeitsleistung keinen Wert mehr legt. Daraus ist im Umkehrschluss zu folgern, dass das Schreiben keine fristlose Kündigung war“, so Udo Köster. „Die Formulierung des Schreibens war für die Richter wohl eindeutig. Daher kommt es nicht darauf an, was rings um dieses Thema sonst passiert ist.“ Eine Berufung ist möglich. In diesem Fall geht das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Halle weiter.

Henning Konrad Otto bezeichnete die Entscheidung als „juristisch fragwürdig“. Für ihn spielen die Ereignisse rings um die Kündigung sehr wohl eine Rolle. Nicht zuletzt verwies er auch auf eine interne Rathaus-Mail. Darin heißt es gegenüber den Mitarbeitern der Verwaltung, „dass Herr Otto ab dem 31.8.2015, 14 Uhr nicht mehr Beschäftigter der Stadt Haldensleben ist“ (Volksstimme berichtete). „Ich werde das Urteil in seiner schriftlichen Form abwarten und dann überlegen, ob ich in Berufung gehe“, so Otto. Davon unabhängig behalte er sich rechtliche Schritte wegen Rufschädigung vor.

Insgesamt steuert die Stadt auf eine interessante Situation zu: Regina Blenkle will im Januar für drei Wochen in den Urlaub. Henning Konrad Otto als stellvertretender Bürgermeister ist weiter von der Arbeit freigestellt. Seine Abwahl und die Wahl von Kämmereileiterin Sabine Wendler zur neuen stellvertretenden Bürgermeisterin wurden bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates von der Tagesordnung gestrichen. Um dieses Thema zu klären, war für den 29. Dezember eine weitere Ratssitzung geplant. Diese findet jedoch nicht statt. Stadtratsvorsitzender Guido Henke hatte den 7. Januar als neuen Termin vorgeschlagen. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden. Außerdem wäre es zu spät, denn die Bürgermeisterin befände sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Urlaub. Damit bleibt folgende Frage: Wer soll während der Abwesenheit von Regina Blenkle die Stadt vertreten?

Aus dem Rathaus heißt es dazu: „Bürgermeisterin, Kommunalaufsicht und Stadtratsvorsitzender sind derzeit in Kontakt, um eine Lösung noch vor dem beabsichtigten Urlaub der Bürgermeisterin zu finden. Wenn das Ergebnis feststeht, informiert die Verwaltung. Auf jeden Fall wird sichergestellt sein, dass die Stadt Haldensleben auch in der Zeit des Urlaubs rechtskräftig vertreten und handlungsfähig ist.“

Nächster Aspekt: Der Rat von Haldenslebens Partnerstadt Helmstedt hat Otto ebenfalls zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Dort soll er seine Arbeit am 1. Januar aufnehmen. „Ich weiß, dass ich das Amt antreten kann und das werde ich auch tun“, so Henning Konrad Otto. Nach den bisherigen Vorkommnissen habe auch er die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen.