Wahlbereiche Aus Sieben mach Vier
Bei der Kreistagswahl wird es im Landkreis Börde nur noch vier Wahlbereiche geben. Das hat der Kreistag beschlossen.
Haldensleben l Jede Wählerstimme soll das gleiche Gewicht haben. Das ist ein Grundsatz des Kommunalwahlgesetzes. Deswegen sollen alle Wahlbereiche annähernd die gleiche Größe haben und Grenzen von Einheits- und Verbandsgemeinden berücksichtigt werden. Ein Verstoß gegen diese Wahlgleichheit ist 2018 vom Brandenburger Verwaltungsgericht festgestellt worden. Das Urteil hat dafür gesorgt, dass die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Cottbus wiederholt werden musste.
„Es hat sich herausgestellt, dass die Gleichheit der Wahl der zentrale Maßstab bei einer gerichtlichen Prüfung ist“, erklärt Wahlleiterin Iris Herzig. Die bisherigen sieben Wahlbereiche würden dieses Kriterium jedoch nicht erfüllen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Wahl anfechtbar ist. „Schlimmstenfalls müsste die Wahl dann wiederholt werden“, so Herzig im Kreistag.
Bei den bisherigen sieben Wahlbereichen gab es zum Teil sehr große Unterschiede bei der Anzahl der dort lebenden Wähler. So hatte der bisherige Wahlbereich IV – bestehend aus Barleben und der Hohen Börde – 27.750 wahlberechtigte Einwohner, der Wahlbereich VI Oschersleben hingegen nur 19.807. So bräuchte ein Kandidat des kleineren Wahlbereiches deutlich weniger absolute Stimmen als einer, der in einem größeren Wahlbereich antrete.
Bei zahlreichen Kreistagsmitgliedern stieß diese Neueinteilung nicht auf viel Gegenliebe. Linken-Fraktionsvorsitzende Gudrun Tiedge befürchtet ein noch geringere Wahlbeteiligung. Gerade eine Kreistagswahl sei doch in erster Linie eine Personenwahl. Da sei es doch von besonderer Bedeutung, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Kandidaten und Mandatsträger auch wirklich kennen, dass diese aus der Region sind und die Probleme der Menschen vor Ort auch kennen würden. „Bei vier Wahlbereichen ist dies nicht mehr möglich“, so Tiedge. Gerade die kleineren Parteien würden durch größere Wahlbereiche benachteiligt, stellte Frank Senkel (Bündnis 90/Die Grünen) klar. Die Parteienvielfalt – ein wichtiger Bestandteil der Demokratie – sei so in Gefahr.
Martin Schindler (SPD) machte sich ebenfalls für einen Erhalt des Status Quo stark. Mit einer Vergrößerung der Wahlbereiche würde man sich noch weiter von den Wählern entfernen. „Immer wieder sagen wir, dass wir mehr Bürgernähe wollen. Wir können nicht immer nur davon reden, sondern müssen hier Farbe bekennen“, so der Sozialdemokrat.
Sein Parteigenosse Frank Hüttemann scheut hingegen das Risiko. Die Gefahr, dass die Gleichheit der Wahl im Nachhinein angefochten werde, sei zu groß. Und in diesen politischen Zeiten sollte man besondere Vorsicht walten lassen. Ähnlich sieht es CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Schmette: „Verlierer gibt es immer bei Wahlen. Und die können das immer anfechten. Wir würden riskieren, dass wir nicht nur einmal, sondern zweimal wählen müssten.“
Martin Schindler war es am Ende, der den Antrag stellte, es bei der bisherigen Einteilung mit sieben Wahlbereichen zu belassen. Denkbar knapp mit 21 zu 20 Stimmen wurde sein Antrag abgelehnt. Der abschließende Abstimmung über die Neueinteilung in vier Wahlbereiche wurde knapp zugestimmt. 23 Kreistagsmitglieder sprachen sich dafür aus, 16 dagegen.