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Ausbaubeiträge Die letzten Beitragszahler

Die Anwohnerbeiträge für den Straßenausbau sind abgeschafft. Aber Anwohner des Haldensleber Ostergrabens müssen noch zahlen.

12.06.2020, 23:01

Althaldensleben l Sie sind womöglich die letzen Zahler von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt: die Anwohner der Straße Am Ostergraben in Althaldensleben. Für knapp eine halbe Millionen Euro hat die Stadt ihre Straße in den vergangenen Jahren erneuern lassen, seit dem Frühjahr vergangenen Jahres sind die Arbeiten beendet. Doch einen Beitragsbescheid haben die Anwohner nicht bekommen. Noch nicht.

Denn derzeit sieht es so aus, als ob sie tatsächlich noch zahlen müssen. Die Stadt bestätigt auf Nachfrage, die Bescheide seien bislang zurückgehalten worden, da die Diskussion über den Stichtag zur Abschaffung der Beiträge noch immer nicht abgeschlossen sei.

Allerdings hatte sich die Regierungskoalition des Landes zuletzt auf wesentliche Eckpunkte verständigt. So sollen die Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft sein. Für den Stichtag entscheidend ist laut Rüdiger Erben, Landtagsabgeordneter der SPD, das „Entstehen der Beitragspflicht“. Sie entstünde, wenn die Abschlussrechnung des Bauunternehmens bei der Gemeinde eingegangen sei.

Die Schlussrechnung für den Ostergraben ging laut Bauamtsleiter Holger Waldmann am 20. Juni 2019 bei der Stadt ein. Demnach müssten die Anwohner zahlen. Diskutiert worden war in der Regierungskoalition auch, die Zustellung des Beitragsbescheids an die Anwohner zum Stichtag zu machen. Ein Bündnis aus Bürgerinitiativen hatten zudem gefordert, die Beiträge schon zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Dafür sammelte das Bündnis zusammen mit den Freien Wählern mehr als 30.000 Unterschriften, die zu Beginn dieses Monats an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch (CDU) übergeben wurden.

Würde sich das Bündnis durchsetzen oder die Beitragszustellung maßgeblich für den Stichtag werden, wären die Anwohner des Ostergrabens fein raus. Doch danach sieht es nicht aus. Die Althaldensleberin Monika Pfuhle, die mit einigen anderen zuletzt immer wieder gegen die Beiträge protestierte, hält es nicht für wahrscheinlich, dass sich das Blatt noch zu Gunsten der Anwohner wendet. Sie verweist darauf, dass schon im kommenden Monat ein entsprechender Gesetzentwurf im Landtag beraten werden soll. Im Herbst soll das Parlament dann darüber entscheiden. Pfuhle sagt, es seien in den kommenden Wochen keine weiteren Protestaktionen geplant.

Sollte der Gesetzentwurf mit den genannten Eckpunkten so beschlossen werden, muss jeder Grundstückseigentümer des Ostergrabens im Schnitt 5300 Euro zahlen. Allerdings variieren die Beträge stark, dabei spielt etwa die Grundstücksgröße eine Rolle. Laut Waldmann stehen am Ostergraben 51 Bescheide aus, zu zahlen seien von den dortigen Eigentümern rund 270.000 Euro.

Neben der Straße „Am Ostergraben“ gibt es noch eine weitere erneuerte Straße, für die laut Waldmann bisher keine Bescheide verschickt wurde. Es handelt dabei um eine Stichstraße an der Rottmeisterstraße, die Wohnblöcke tragen die Nummern 37-41. Eigentümer sind die Wobau und die Wohnungsbaugenossenschaft „Roland“. Dort stehen nach Angaben von Waldmann sieben Bescheide in Höhe von rund 100.000 Euro aus. Auch hier will die Stadt die Bescheide verschicken, wenn das neue Gesetz wie geplant beschlossen wird.

Keine Beiträge müssen hingegen jene Anwohner zahlen, deren Straßensanierung zuletzt von der Stadt verschoben wurde. Für die Jahre 2019 und 2020 hatte der Stadtrat beschlossen, den Beginn aller Straßenerneuerungen aufzuschieben, damit die Anwohner nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Davon betroffen waren etwa die Große Straße, die Nordstraße, der Dammühlenweg, die Rolandstraße, die Schillerstraße und die Bornsche Straße. Sie sollen nun ab dem kommenden Jahr erneuert werden.