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Arbeitsgericht Details zum Urteil im Fall Otto

Im Fall Stadt Haldensleben gegen Dezernent Otto gibt es Details des Arbeitsgerichtes. Kritisiert wird das Vorgehen der Bürgermeisterin.

Von André Ziegenmeyer 08.12.2016, 00:01

Haldensleben l Laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg muss die Stadt 30.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Geld soll an Henning Konrad Otto gehen, den ehemaligen Dezernenten und stellvertretenden Haldensleber Bürgermeister. Denn nach der Einschätzung der Richter hat Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) durch den ungerechtfertigten Vorwurf der Veruntreuung die Persönlichkeitsrechte Ottos verletzt.

Aus Zeitgründen konnten in der vergangenen Woche nicht alle Fragen geklärt werden. Nun wurden nun weitere Einzelheiten bekannt. Das Gericht hat Henning Konrad Otto als Kläger nicht in allen Punkten Recht gegeben, teilte Reinhard Engshuber mit. Er ist der stellvertretende Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts in Halle und damit auch für das Arbeitsgericht Magdeburg zuständig. Insgesamt sei es um rund 87.000 Euro gegangen. Die Klage umfasste zwei Punkte. Beim ersten ging es um die bereits genannte Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Hier hatte Otto rund 37.000 Euro gefordert.

Hintergrund: Für seine Arbeit im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Haldensleben hatte Otto Sitzungsgelder erhalten. Weil er diese nicht in den städtischen Haushalt abführte, beschuldigte Regina Blenkle ihren damaligen Stellvertreter der Unterschlagung. Den von Otto in diesem Zusammenhang geforderten Anspruch auf Schadensersatz, sah das Gericht laut Reinhard Engshuber als begründet an, senkte die Summe aber auf 30.000 Euro. „Das liegt im Ermessen des Gerichtes“, so der stellvertretende Pressesprecher.

Für die Urteilsbegründung wurden Akten der Staatsanwaltschaft Magdeburg hinzugezogen. Diese hatte sich ebenfalls mit dem Vorwurf der Veruntreuung beschäftigt. Zuvor hatte die Stadt Anzeige beim Landeskriminalamt erstattet. Letztlich stellte die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen jedoch „mangels hinreichenden Tatverdachts“ ein. Dagegen erging mittlerweile ein Widerspruch, sodass sich als nächstes die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg mit dem Thema befassen wird.

Das Arbeitsgericht Magdeburg schloss sich in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Regina Blenkle als Beklagte habe „durch den haltlosen Vorwurf der Unterschlagung das Persönlichkeitsrecht des Klägers erheblich verletzt“, teilte Reinhard Engshuber mit. Darüber hinaus sei sie aus Sicht des Gerichts ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Henning Konrad Otto nicht nachgekommen. Tatsächlich handelt es sich nach der Einschätzung des Gerichtes um eine „grobe Verletzung“.

Nach Informationen der Volksstimme kam das Gericht sogar zur Ansicht, die Vorwürfe seien seitens der Bürgermeisterin leichtfertig und vorschnell erhoben worden. Zudem sei das Verhalten unverhältnismäßig gewesen. Die Bürgermeisterin hätte zunächst Rückforderungsansprüche erheben müssen. Eine Einschaltung des Landeskriminalamtes sei zunächst zivilrechtlich zu prüfen gewesen.

Zum zweiten Punkt der Klage teilt Reinhard Engshuber Folgendes mit: Durch das Verhalten der Stadt habe sich Henning Konrad Otto dazu getrieben gesehen, selbst fristlos zu kündigen. Dafür habe er einen Schadensersatz von 50.000 Euro verlangt. Aus Sicht des Gerichtes sei jedoch „eine Eigenkündigung des Klägers nicht erforderlich“ gewesen, so Reinhard Engshuber.

Das Urteil des Arbeitsgerichtes Magdeburg ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Stadt als auch Henning Konrad Otto haben die Möglichkeit, vor dem Landesarbeitsgericht in Halle in Berufung zu gehen. Die Frist für das Einlegen einer Berufung endet für beide Parteien in der Woche vor Weihnachten.