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Gericht Brandstifter muss ins Gefängnis

Wegen versuchter Brandstiftung ist ein Wolmirstedter vor dem Amtsgericht Haldensleben verurteilt worden. Er muss jetzt ins Gefängnis.

Von Theresa Schiffl 22.11.2020, 23:01

Haldensleben l Vor dem Schöffengericht in Haldensleben ist ein ungewöhnlicher Fall verhandelt worden: Ein 42-jähriger Wolmirstedter musste sich wegen des Verdachtes der schweren Brandstiftung in seiner Wohnung verantworten.

Der Mann wohnte seit 2014 in dem Haus in der Wolmirstedter Burgstraße. Immer wieder habe es mit seinem Vermieter Schwierigkeiten gegeben, erzählt der Angeklagte. Am Abend vor dem Brand, im Mai dieses Jahres, sei er angeln gewesen und habe Alkohol getrunken. Ein Alkoholtest ergab später einen Promillewert von 1,4. Als er nach Hause kam, wollte er nur noch seine Ruhe haben, erzählt er. Er hatte wegen Problemen mit den Stadtwerken keinen Strom und habe deshalb für etwas Licht Kerzen angezündet. Diese standen auf dem Sofa und dem Wohnzimmertisch. Es habe dann wieder eine Auseinandersetzung mit seinem Vermieter gegeben. Dabei sei es um den Auszug des Angeklagten gegangen. „Ich war nach dem Streit in Rage“, so der Angeklagte. In seiner Wut trat er in seiner Wohnung gegen den Schrank und das Sofa. Dabei seien die Kerzen heruntergefallen.

„Ich hab meine Sachen gepackt und bin gegangen“, sagte er vor Gericht. Das konnte Richter Heimo Petersen nicht nachvollziehen. „Haben sie sich denn keine Sorgen gemacht, dass es brennen könnte?“, fragte er den Angeklagten. Er habe nicht weiter darüber nachgedacht und wollte einfach die Wohnung verlassen, so der Wolmirstedter. Zu diesem Zeitpunkt habe er keine Anzeichen eines Feuers bemerkt.

Die Zeugenaussage des Vermieters hörte sich jedoch ganz anders an. Dieser schilderte das Streitgespräch in seinem Büro als sehr sachlich und ruhig. Es habe Höhen und Tiefen mit dem Mann gegeben, erzählt er über das Mietverhältnis. Im September und November des vergangenen Jahres habe es dann Probleme mit den Mietzahlungen gegeben, worauf er dem Angeklagten die Wohnung fristlos kündigte.

Als er ein lautes Poltern hörte, sei er zur Wohnung des Mannes gegangen. Dort sah er bereits, wie Qualm aus der Wohnungstür kam, berichtete der Vermieter. Er sorgte dafür, dass alle Anwohner das Haus verließen. Anschließend sei er ums Haus gegangen und stellte dort den Angeklagten mithilfe der anwesenden Anwohner. Sie konnten ihn dort bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. „Er wirkte total ruhig und berechnend. Er wünschte uns auch viel Spaß beim Löschen“, so der Zeuge.

Zwei Feuerwehrleute sagten aus, dass die Wohnung sehr verqualmt war und sie mussten einige Gasflaschen sichern, berichten die Zeugen. Ein Mann, der sich zusammen mit dem Mann in Untersuchungshaft befand erzählte, dass sich der Angeklagte mit der Tat gebrüstet hätte und zugab das Feuer bewusst gelegt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zwei Jahren ohne Bewährung. Gegen eine Bewährung würden einige Vorstrafen, mehrere Haftstrafen und auch der hohe entstandene Sachschaden sprechen. Verteidiger Eckhardt Schmidt sprach sich für eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, da es keinen offenen Brand gegeben habe und sein Mandant das Feuer nicht absichtlich verursacht habe.

Richter Heimo Petersen stellte in seinem Urteil fest: „Ihnen ist bewusst gewesen, dass Brandgefahr besteht.“ Es sei glücklicherweise bis auf den Sachschaden niemand verletzt worden, so der Richter. Dennoch verurteilte er den 42-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Er empfahl dem Angeklagten in dieser Zeit Vorbereitungen für seine Entlassung zu treffen und Lösungen für seine Probleme zu finden.