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Geldstrafe Gericht in Haldensleben verurteilt Mann aus Burg wegen Nötigung einer Barleberin

Von Jens Kusian Aktualisiert: 19.4.2021, 14:50

Haldensleben. Der Angeklagte aus Burg lernte 2020 über eine Internet-Singlebörse eine junge Frau aus Barleben kennen. Beide schickten sich zunächst Textnachrichten, dann war es zu einem ersten Treffen gekommen. Nur zwei Wochen später borgte der Angeklagte, der finanziell selbst auf wackligen Beinen stand, der neuen Bekannten 50 Euro. „Sie hat gejammert, dass sie in finanziellen Schwierigkeiten stecke und noch nicht einmal Hundefutter kaufen könne“, erzählte er vor dem Schöffengericht in Haldensleben. Tage später hatte er ihr noch einmal zehn Euro zukommen lassen.

„Ich habe von Anfang an deutlich gemacht, dass ich das Geld so schnell es geht zurück haben möchte“, so der Angeklagte weiter. Doch die Frau hätte ihn mit Ausreden immer wieder vertröstet. Am 15. Juli war der Angeklagte dann bei ihr zuhause gewesen. Seiner Aufforderung, mit ihm zur Bank zu gehen, um das Geld zu holen, sei sie nicht nachgekommen. „Ich sagte ihr dann, dass ich stattdessen den Fernseher mitnehmen und behalten würde, bis sie mir mein Geld zurückgibt, und sie meinte ,Mach doch!'. Also habe ich den Fernseher genommen. Sie hat sich mir dann in den Weg gestellt und ich habe sie beiseite geschoben. Als ich das Haus verließ, begann sie plötzlich zu schreien und zu kreischen“, schilderte der Beschuldigte seine Version des Geschehens.

Von geliehenem Geld allerdings wollte die Geschädigte nichts wissen. „Ja, er wollte Geld von mir haben. Ich dachte, es sei um ein Essen gegangen, das er bezahlt hatte und nun meinen Anteil daran wollte“, sagte sie vor Gericht aus. An jenem Tag habe ihr der Bekannte vielmehr vor der Wohnung aufgelauert. „Er hat dann die Wohnungstür aufgeschoben, mich an die Wand gedrückt und gedroht, wenn ich kein Geld von der Bank holen würde, dann wolle er Wertgegenstände mitnehmen. Als ich um Hilfe gerufen habe, riss er den Fernseher von der Schrankwand und floh“, schilderte sie den Tathergang. Bei der Rangelei sei sie am Arm verletzt worden, erzählte sie weiter.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlung war der Fernseher später beim Angeklagten sichergestellt worden. Das Gerät habe im Gästezimmer gestanden und sei nicht angeschlossen gewesen, erinnerte sich der Polizist. Die dafür notwendigen Kabel und die Fernbedienung hatte der Angeklagte nicht mitgenommen.

Eine Raubstraftat würde daher nicht vorliegen, so die Sicht des Staatsanwaltes, denn der Täter wollte sich den Fernseher nicht zu eigen machen. Auch eine Bereicherungsabsicht konnte er nicht erkennen. „Vielmehr hat er sich ein Pfandrecht verschafft und das Gerät als Druckmittel verwendet“, sagte der Staatsanwalt. Er hatte keine Zweifel, dass die Geldforderung des Angeklagten berechtigt sei. „Aber Selbstjustiz geht nicht, und es ist auch klar, dass der Angeklagte durch Drücken und Schubsen Gewalt angewendet hat.“ Daher sah er den Tatbestand von Nötigung und Hausfriedensbruch als erfüllt. Dem folgte auch die Verteidigung.

Das Gericht verurteilte den Burger daher zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro. Von den 60 Euro, die er seiner Bekanntschaft lieh, hatte er bis zum Gerichtsprozess keinen Cent gesehen.