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Gericht Wegen Betrugs in 79 Fällen ins Gefängnis

Das Amtsgericht in Haldensleben hat eine 31-jährige Calvörderin wegen Betrugs in 79 Fällen verurteilt.

Von Theresa Schiffl 18.11.2020, 23:01

Haldensleben l Dass sich nicht jedes Fehlverhalten mit einem traumatischen Erlebnis begründen lässt, musste eine 31-Jährige aus Calvörde kürzlich vor dem Amtsgericht in Haldensleben lernen. Bereits seit März sitzt die Frau eine neunmonatige Gefängnisstrafe von einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2018 ab. Nun musste sie sich erneut wegen Betrugs in 83 Fällen vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Direktor Heimo Petersen verantworten.

Über eine Online-Apotheke hatte die Angeklagte von 2018 bis 2020 verschiedene Bestellungen für Schwangerschaftstests, Babypflegeprodukte und Medikamente teilweise unter falschem Namen bestellt.

Diese verkaufte sie über Ebay Kleinanzeigen weiter und lieferte teilweise die Waren nicht. Ein weiterer Teil, gerade die Babyprodukte, seien für ihr eigenes zweijähriges Kind gewesen. Für die Online-Apotheke entstand dadurch ein Gesamtschaden in Höhe von 11.840 Euro.

Richter Petersen wollte zunächst die Beweggründe der Frau für ihre Taten erfahren. Unter Tränen erzählte diese vom traumatischen Ende einer Schwangerschaft. „Ich wollte anderen Muttis eine Freude machen. Es war ein Fehler“, erklärt die Mutter zweier Kinder. Die Teststäbchen für das Zyklusmonitoring habe sie viel günstiger über Ebay verkauft. Dabei verlor sie beim Verkauf auch den Überblick und erstatte erst nach mehrmaligen Ermahnen einer Kundin den Kaufpreis zurück. „Ich wusste, dass es nicht richtig war“, zeigte sich die Angeklagte geständig. Sie wolle den entstandenen Schaden in Raten abzahlen.

Ursprünglich seien es noch mehr Bestellungen gewesen, jedoch habe sie diese ab Januar zurückgeschickt. „Ich musste das bestellen“, so die 31-Jährige. Sie wollte deshalb auch eine Therapie machen.

Wie sich anhand der sieben Einträge im Bundeszentralregister zeigt, ist es jedoch nicht das erste Mal, dass die Frau aufgrund von Betrugsfällen auffällig wurde.

Staatsanwalt Leopold Spettel forderte trotz des Geständnisses und zwei vorläufig eingestellter Punkte der Anklageschrift eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, sowie das Begleichen des entstandenen Schadens.

Für eine geringere Strafe hingegen sprach sich Verteidiger Alexander Brandt aus. Solche Fälle seien nicht selten, berichtet er aus Erfahrung und weist auf den psychologischen Ausnahmezustand seiner Mandantin hin.

Zwölf der in der Anklageschrift aufgeführten Punkte seien für den Eigenbedarf gewesen, die restlichen für gewerbsmäßigen Handel. Zudem wies er auf die schwierige Familiensituation und das Kindeswohl des zweijährigen Kindes hin, das aktuell zusammen mit seiner Mutter im Gefängnis untergebracht ist.

Richter Petersen verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung seines Urteils spielten gerade die sieben Einträge im Bundeszentralregister eine große Rolle. „Weder eine Bewährungsstrafe noch eine Verurteilung hat bei Ihnen Eindruck hinterlassen. Deshalb bekommen sie auch keine Bewährung mehr. Das haben sie nicht verdient“, sagte Petersen. Das traumatische Erlebnis, das die Angeklagte als Begründung für ihre Tat aufführte, sei ebenfalls keine Rechtfertigung. „Sie hätten früher zu denken anfangen müssen.“