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DDR-Recht Landkreis Börde: Garagen bald in städtischer Hand?

Zum Januar 2023 regelt das Schuldrechtsanpassungsgesetz die Besitzverhältnisse von Gebäuden auf fremden Grund neu. Sprich: Eigentümer-Garagen auf kommunalem Grund können in städtische Hand übergehen. Zudem steigen die Kosten im Falle eines Abrisses. Wie gehen Kommunen in der Börde damit um?

Von Kaya Krahn 02.12.2022, 14:28
Im Landkreis Börde könnten über 1000 Garagen in kommunale Hand gehen.
Im Landkreis Börde könnten über 1000 Garagen in kommunale Hand gehen. Symbolfoto: dpa

Haldensleben - Garagen können für ihre Eigentümer viele Funktionen haben. Sie können ein Abstellplatz für das Auto sein, eine Werkstatt, ein Rückzugsort, ein Lagerraum. Manchmal liegen sie ganz nah am eigenen Haus und mal in einem Garagenkomplex. Für Letztere kann es im Landkreis Börde ab Januar 2023 jedoch zu drastischen Änderungen kommen. Denn das Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches den Verbleib von ehemaligen DDR-Gebäuden auf fremdem Boden regelt, greift ab dann nicht mehr. Was bedeutet, dass zahlreiche Garagen im Landkreis Börde an die jeweiligen Gemeinden übergehen können. Das betrifft hier über 1000 sogenannte Eigentümer-Garagen. Wie gehen die verschiedenen Kommunen damit um?