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Gartenfeuer Mit dem Verbrennen ist endgültig Schluss

Das Verbrennen von Gartenabfällen rund um Haldensleben, im Landkreis Börde, ist endgültig verboten, eine Ausnahmeregelung gibt es nicht.

26.09.2019, 23:01

Haldensleben l Schon 2017 hatte es der frühere Börde-Landrat Hans Walker (CDU) entschieden: Seit Mai 2017 ist das Verbrennen von Gartenabfällen im gesamten Landkreis verboten. 2018 erhielten die Zündelfreudigen unter den Gärtnern dann noch einmal eine Gnadenfrist. Weil der Sommer so heiß war, erteilte Martin Stichnoth als damals neuer Landrat eine Sondergenehmigung. Die vielen Gartenabfälle, die durch die Hitzeperiode angefallen waren, durften in zwei Brennperioden im Oktober/November 2018 sowie im März/April 2019 noch einmal verbrannt werden.

Nun sei auch der Sommer 2019 relativ trocken gewesen und rechtfertige eine erneute Sondergenehmigung, äußerten bereits einige Volksstimme-Leser am Leser-Telefon. Doch der Landkreis Börde winkt ab. Wie Matthias Wilcke, Leiter des Amtes für Natur und Umwelt, erklärt, sei die „Wiedereinführung der Brennordnung für dieses und nachfolgende Jahre unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften sowie aus Umwelt- und Klimaschutzgründen nicht geboten“.

Laut dem Fachamt seien Gartenbesitzer dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz zufolge selbst zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. „Gemäß Absatz 3 der Vorschrift hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen, wobei die Verwertung dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht und schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt“, so Matthias Wilcke. In Kurzform heißt das, dass das Verbrennen von Gartenabfällen untersagt bleibt.

Denn damit die Brennordnung wieder in Kraft treten könne, müsse im Landkreis laut Gesetz ein Bedürfnis zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen von gärtnerisch genutzten Böden bestehen. Laut Matthias Wilcke fehle dieses. So dürfen Abfälle zum Zwecke der Beseitigung grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Der Landkreis Börde verfüge über ausreichende Möglichkeiten, die Gartenabfälle, die nicht zur Kompostierung geeignet sind, in dafür geeigneten Anlagen verwerten zu lassen. Dies geschehe entweder durch die Anlieferung in Kleinannahmestellen oder aber durch die Benutzung der Biotonne oder die Abfuhr vor Ort.

„Über das fehlende Bedürfnis hinausgehend kann die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen auch deshalb nicht wieder zugelassen werden, weil eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist“, teilt Matthias Wilcke außerdem mit. So sei erwiesen, dass die Verbrennung von Gartenabfällen außerhalb der dafür zugelassenen Anlagen zur Freisetzung einer Vielzahl von Luftschadstoffen, darunter gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Dioxine, führen. „Im Übrigen führt die Verbrennung von feuchten Pflanzenabfällen zu nochmals erhöhten Schadstofffreisetzungen. Dies haben entsprechende Untersuchungen, zum Beispiel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, belegt. Die nicht zu bestreitende Belästigung durch Rauch stellt ebenso eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit dar“, gibt der Leiter des Kreis-Umweltamtes Auskunft.

Die Freisetzung von Treibhausgasen bei der Verbrennung ohne energetische Nutzung widerspreche Matthias Wilcke zufolge zudem dem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Rohstoffen und stehe im Widerspruch zur Klimaschutzpolitik Deutschlands und der Europäischen Union.