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Mobilfunk Anwohnerprotest gegen Mobilfunkmast

In Hohenwarsleben soll ein Mobilfunkmast gebaut werden. Anwohner und der Ortschaftsrat wehren sich.

Von Constanze Arendt-Nowak 08.05.2020, 10:52

Hohenwarsleben l Zahlreiche Hohenwarsleber, besonders Anwohner der Irxleber Straße, des Hermsdorfer Weges und der Umgehungsstraße, sind aufgebracht. Ihnen soll ein 31,5 Meter hoher Vodafone -Mobilfunkmast direkt vor die Nase gesetzt werden. Auf ein Privatgrundstück an der Ecke Irxleber Straße/ Hermsdorfer Weg. Die Genehmigung dafür hat das Bauordnungsamt des Landkreises Börde erteilt

Abgesehen davon, dass so ein Stahlgittermast kein schöner Anblick ist und weit über die umliegenden Häuser hinausragt, fürchten die Anwohner bei einem Vor-Ort-Termin besonders aufgrund der elektromagnetischen Felder um ihre Gesundheit. „Man soll kein Telefon neben dem Bett haben wegen der Strahlung, aber so einen Mast inmitten der Wohnbebauung zu bauen, geht“, regen sich die Bürger auf.

Dabei sahen sich bis vor wenigen Wochen noch in Sicherheit und dachten, die Errichtung des Mobilfunkmastes sei vom Tisch. Die Ortschaftsräte von Hohenwarsleben hatten mit einem ablehnenden Beschluss klar Position bezogen. In ihre Entscheidung hatten sie die Anwohner einbezogen und auch eine Unterschriftensammlung von diesen lag vor. Alles ist in eine Stellungnahme der Gemeinde Hohe Börde eingeflossen, die dann an den Landkreis Börde gegangen ist – bereits im April vergangenen Jahres.

Die Sache hat einen Haken: Das Schreiben konnte den Landkreis nicht rechtzeitig innerhalb der vorgegebenen Frist erreichen. Um Schaden abzuwenden, hatte die Gemeinde Fristverlängerung beim Bauordnungsamt beantragt und diese auch genehmigt bekommen – so dass die negative Stellungnahme aus der Hohen Börde doch rechtzeitig im Bauordnungsamt ankam.

Auf Nachfrage der Volksstimme beim Landkreis Börde will sich dort niemand an die Fristverlängerung erinnern. Eine Fristverlängerung sei nicht aktenkundig, teilte Pressesprecher Uwe Baumgart mit. Somit gilt das Einvernehmen seitens der Gemeinde als erteilt, da es innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von zwei Monaten nicht versagt wurde. „Auch sonst waren alle im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten“, begründet er, warum der Landkreis die Baugenehmigung erteilt hat. Die Gemeinde ist gemäß Baugesetzbuch zu beteiligen.

Das Vorgehen stimmt auch Thomas Brickzinsky als stellvertetenden Hohenwarsleber Ortsbürgermeister befremdlich. Selbst hat er den Schriftverkehr zwischen Gemeinde und Landkreis, inklusive der Genehmigung der Fristverlängerung, gesehen.

Die Anwohner behalten sich vor, gegen die Errichtung des Mastes öffentlichkeitswirksam zu protestieren, zumal sich im Gewerbegebiet nahe der Autobahn sicher ein Ausweichstandort fern der Wohnbebauung finden ließe. Sie hoffen auf eine schnelle Entscheidung zu ihren Gunsten.