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E-Mobilität Müssen die Haldensleber Stadtwerke ihre Ladesäulen verkaufen?

Eine EU-Bestimmung sieht vor, dass Netzbetreiber nicht gleichzeitig Eigentümer von E-Ladepunkten sein dürfen. Was das für die 16 Stromtankstellen der Stadtwerke bedeutet.

Von Vivian Hömke 13.04.2024, 10:00
Eine neue EU-Bestimmung sieht vor, dass Netzbetreiber nicht gleichzeitig Eigentümer von E-Ladepunkten sein dürfen.
Eine neue EU-Bestimmung sieht vor, dass Netzbetreiber nicht gleichzeitig Eigentümer von E-Ladepunkten sein dürfen. Symbolbild: Petair - stock.adobe.com

Haldensleben - Viele Städte und Gemeinden haben über ihre örtlichen Stadtwerke in den vergangenen Jahren eine Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufgebaut – so auch Haldensleben. Doch jetzt greift die EU ein.