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Bürgerbudget Ortschaftsräte aus Oebisfelde-Weferlingen fordern fünf Euro für mehr Entscheidungsfreiheit

Der Stadtratsvorsitzende hat einen Antrag eingereicht, in dem pro Bürger und Jahr fünf Euro Budget gefordert werden. 

Von Carina Bosse Aktualisiert: 12:28

Oebisfelde/Weferlingen. In der jüngsten Stadtratssitzung hatte Stadtratsvorsitzender Marko Alex einen Antrag aus der Ortsbürgermeisterrunde vom Februar 2021 zur weiteren Bearbeitung in der Verwaltung übergeben. Darin geht es um die Idee, ein Bürgerbudget einzuführen. Die Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen möchten pro Jahr und Einwohner ihrer Orte fünf Euro zur eigenen Verfügung haben. Kämmerin Dörte Wulff hatte daraufhin eine Beschlussvorlage erarbeitet, die 20. April 2021 im Finanzausschuss zur Empfehlung auf dem Tisch liegt.

Fünf Euro pro Einwohner der Einheitsgemeinde bedeutet eine Plansumme von 69.340 Euro - auf der Grundlage der Einwohnerzahl vom 31. Dezember 2020. Da nämlich verfügte die Stadt laut Einwohnermeldeamt über 13.868 Einwohner. Keine riesige Summe, doch angesichts der Schwierigkeiten, den Haushalt für das laufende Jahr ausgleichen zu können, auch kein Pappenstiel für die Gemeinde. Derzeit nämlich gibt es noch ein Defizit von 1,26 Millionen Euro, nur aufzufangen über umfangreiche Kürzungsvorschläge, die die Verwaltung ebenfalls am 20. April 2021 vorlegen wird.

Räte halten Budget für existenziell

Die Einführung eines Bürgerbudgets halten die Ortschaftsräte für existenziell. „Die Ortschaftsräte wissen am besten, was für ihr Dorf wichtig ist“, sagt Hörsingens Ortsbürgermeister Peter Schorlemmer. Darum war in der jüngsten Ortsbürgermeisterrunde auch das Bürgerbudget erneut ein Thema. Ohne dass sich in den Orten etwas bewegt, werde das bürgerschaftliche Engagement weiter abnehmen. Die Leute müssten sehen, dass in ihren Dörfern etwas passiert, dass es vorangeht, dass Ideen aufgegriffen und umgesetzt werden können. Eine eigene Verfügungspauschale könnte gezielt eingesetzt werden, genau da, wo die Ortschaften die Priorität sehen, ohne dass mit Kleinigkeiten lange über die Verwaltung, die Ausschüsse und den Stadtrat gegangen werden müsste. Es geht um Kleinstreparaturen, den Topf Farbe für eine Verschönerungs- oder Erneuerungsmaßnahme und kleinere Verbrauchsmaterialien.

Für größere Anschaffungen oder Maßnahmen sollten die Ortschaften alle zwei, drei Jahre Berücksichtigung finden, empfiehlt die Arbeitsgruppe der Ortsbürgermeister. Auch das ist eine Forderung aus den Orten, die immer mal wieder laut geäußert wird. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise Döhren jahrelang darauf wartet, auch nur einen einzigen Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft zu erhalten. Der Ortschaftsrat dort trifft sich gegenwärtig im wegen baulicher Mängel eigentlich gesperrten Dorfgemeinschaftshaus, in einem Teil, der viel zu klein ist, um die aktuell gebotenen Abstandsregeln einzuhalten.

Handlungsfähig sein wollen die Ortschaftsräte, ohne immer auf eine Entscheidung aus dem Stadtrat und in der Verwaltung warten zu müssen, ob und wo die fünf oder zehn Euro vorhanden sind, die benötigt werden, um den eigenen Ort auf Vordermann zu halten und zu verbessern.

Die Einführung eines Budgets aus Haushaltsmitteln lässt die Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt ausdrücklich zu, wenn die Hauptsatzung der Einheitsgemeinde dahingehende Regelungen zur Aufgabenübertragung an die Ortschaftsräte getroffen hat.