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Jugendamt Pflegefamilie kämpft gegen Börde-Jugendamt

Die Pflegefamilie von Heine kämpfte monatelang gegen das Jugendamt des Landkreises Börde - für ein Mädchen.

Von Juliane Just 05.09.2020, 01:01

Haldensleben l Die kleine Maja* sitzt heute entspannt in ihrer Babyschale. Mit großen Augen nimmt sie ihre Umgebung wahr. Nichts zeugt davon, was das Mädchen in den vergangenen Monaten durchgemacht hat. Sie war schon einmal bei der Pflegefamilie von Heine, dann monatelang in einer Heimeinrichtung. Und das mit gerade einmal eineinhalb Jahren.

Rückblick: Der Verein Paul Niedersachsen hat im Juli schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt des Landkreises Börde erhoben. Es war von Willkür, moralischer Erpressung und Amtsmissbrauch die Rede. Das Jugendamt wehrte sich gegen die Vorwürfe. Nach der Berichterstattung meldeten sich viele Pflegefamilien, um ihre Schicksale zu erzählen. Andreas und Marion von Heine stehen hier mit ihrem Namen für zahlreiche Pflegeeltern, die aus Angst vor Sanktionen nicht öffentlich darüber sprechen wollen.

Familie von Heine weiß, wovon sie spricht, wenn es um Pflegekinder geht. Seit dem Jahr 2000 sind sie Pflegeeltern, insgesamt zehn Kindern haben sie ein Zuhause auf Zeit gegeben. Teilweise haben sie die Kinder aufgenommen, als sie gerade ein paar Tage alt waren.

„Wir konnten auf biologischem Wege selbst keine Kinder bekommen. Deswegen haben wir uns für diesen Weg entschieden“, erzählt Marion von Heine. Für die beiden sei es eine Herzensangelegenheit, den Kindern zu helfen. Deswegen sagten sie auch zu, als das Jugendamt im September 2019 auf sie zukam und fragte, ob sie eine zusätzliche Bereitschaftspflege übernehmen würden. Bereitschaftspflege tritt dann ein, wenn ein Kind sehr schnell untergebracht werden muss. Zum Beispiel dann, wenn die Eltern einen Unfall hatten oder durch Krankheit plötzlich ins Krankenhaus müssen.

Also kam die kleine Maja zu ihnen. Das Mädchen hat größere Brüder. Da eine gemeinsame Unterbringung der Geschwister nicht sinnvoll war, wurden sie getrennt. „Die Brüder, selbst noch Kinder, haben mir bei der Übergabe gesagt, welchen Brei ihre Schwester bekommt“, erinnert sich Marion von Heine und schüttelt den Kopf. Was diese Kinder in ihrem kurzen Leben bereits durchgemacht haben, lässt sich nur erahnen.

Ein Gerichtstermin im November sollte die Entscheidung bringen, was mit Maja passiert. Das Ergebnis: Maja soll noch bis Mitte März bei ihrer Pflegefamilie bleiben. Aus der Kurz- wurde eine Langzeitpflege. „Das war kein Problem für uns, wir wollten dem Mädchen helfen“, beschreibt Andreas von Heine.

Anfang Dezember ruft das Jugendamt an, die Kinder sollen nun doch in eine Heimeinrichtung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld – und zwar am 16. Dezember, kurz vor Weihnachten. „Ich fragte die Mitarbeiter, ob die Heimunterbringung nicht nach Weihnachten möglich ist. Mir wurde gesagt, man würde den Kindern nicht noch ein schönes Weihnachtsfest finanzieren“, erzählt Andreas von Heine. Schweren Herzens gaben sie Maja ab. Doch sie wollten sich der Entscheidung nicht beugen, denn für so ein kleines Mädchen ist eine Heimunterbringung ihrer Meinung nach nicht förderlich.

Das Jugendamt Börde möchte sich zum konkreten Fall mit Hinweis auf ein schwebendes Verfahren nicht äußern, beantwortet jedoch allgemeine Fragen. Von Heines wiederum sagen, es gebe kein schwebendes Verfahren. Auf die Frage, ab welchem Alter eine Heimunterbringung sinnvoll ist, antwortet Amtsleiter Matthias Wendt: „Jede Unterbringungsmöglichkeit hat ein eigenes Profil, dazu zählt auch die Zielgruppe nach Alter des Kindes.“ Es würden in der Jugendhilfe auch Heime existieren, welche durch ein spezielles Anforderungsprofil sehr gut für kleine Kinder geeignet wären.

Die Pflegeeltern von Heine wollten verhindern, dass Maja in dem Heim bleibt. Vier Tage nach der Information des Jugendamtes, am 20. Dezember, erlässt das Amtsgericht Haldensleben einen Gerichtsbeschluss. Darin steht, dass das Kind an die Pflegefamilie herausgegeben werden muss, weil die Heimunterbringung nicht richterlich angeordnet war. Von Heines riefen bei dem Heim an, um anzukündigen, dass die Maja holen. Die Antwort: „Wir geben das Kind nicht heraus. Das Jugendamt hat es verboten.“ Demnach hat sich das Jugendamt hier wissentlich über eine richterliche Anordnung hinweggesetzt.

Matthias Wendt weist einen solchen Vorwurf von sich. „Rechtskräftige Urteile sind für die Verwaltung beziehungsweise das Jugendamt bindend und werden entsprechend umgesetzt“, schreibt er auf Volksstimme-Anfrage. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Rechtsmittel oder Beschwerde einzulegen. Dies würde die Rechtskraft eines Urteils in der Regel verzögern und zu einer erneuten Urteilsfindung führen.

Majas Pflegeeltern fuhren zum Heim und warteten schließlich drei Stunden auf der örtlichen Polizeistation. „Uns wurde gesagt, der richterliche Beschluss sei ungültig“, erinnert sich Marion von Heine. Sie seien von den Beamten beschimpft worden, dass sie sich das Kind erschleichen wollen. Das Weihnachtsfest musste die Familie ohne Maja feiern.

Tatsächlich dauerte es noch vier lange Monate, bis Maja wieder bei ihnen sein konnte. Am 13. März beschloss das Amtsgericht Wolmirstedt, dass Maja an die Pflegeeltern herausgegeben werden soll. In den Unterlagen, die der Volksstimme vorliegen, ist beschrieben, dass das Kindeswohl durch die Herausnahme aus der Familie gefährdet ist. Das Jugendamt des Landkreises Börde habe die Rückführung seit Dezember „vereitelt“.

Dabei gibt das Jugendamt laut dem richterlichen Beschluss an, dass sie die „Paketlösung“ bevorzugte – also Maja und ihre Brüder in einer Einrichtung unterzubringen, damit sie Kontakt zueinander haben. Doch für ein Kleinkind wie Maja, zum Zeitpunkt der Entnahme gerade einmal acht Monate alt, ist laut den Gutachtern eine sichere Bindung zu einer Bezugsperson wichtig. Durch das wechselnde Personal in einem Heim sei dies nicht gegeben.

„Sofern Geschwisterkinder nicht mehr gemeinsam bei ihren Eltern leben können und eine entsprechende Bindung besteht, wird eine gemeinsame Unterbringung angestrebt“, bestätigt Matthias Wendt. Damit könne die Situation für die Kinder abgeschwächt werden, da sich die Geschwisterkinder im neuen Umfeld gegenseitig stützen.

Trotzdem verbleibt Maja auch nach dem Beschluss im März 2020 in dem Heim, da sowohl der Kindsvater als auch das Jugendamt der Börde Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Beide werden vom Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Auch hier heißt es, dass die Herausnahme des Mädchens zu einer „negativen Beeinträchtigung des Kindeswohls geführt hat“.

Am 30. März, über drei Monate nach der Entnahme, konnten von Heines Maja endlich aus dem Heim mitnehmen. „Man sagte uns, es sei sinnlos, Zuhause würde direkt das Jugendamt vor der Tür stehen“, berichtet Andreas von Heine. Tatsächlich ist auch im Gerichtsbeschluss vermerkt, dass „das Jugendamt die sofortige Inobhutnahme des Kindes geplant“ hat. Doch eine Kindeswohlgefährdung bestehe in dem Haus laut dem richterlichen Beschluss nicht.

Als Marion von Heine die kleine Maja nach drei Monaten in die Arme nimmt, ist sie schockiert. „Sie hatte so furchtbar abgebaut“, erinnert sie sich. Ihr Gesundheitszustand habe sich in den drei Monaten verschlechtert. Sie brachten die Kleine ins Krankenhaus, wo sie stationär aufgenommen wurde.

Bis heute werden die von Heines vom Jugendamt sanktioniert. Ohne Angabe von Gründen kommt das Jugendamt weder für den Unterhalt noch bei anderen Leistungen auf. „Wir machen das alles für die Kinder, nicht fürs Geld“, betont Andreas von Heine. Insgesamt 3000 Euro Anwaltskosten haben sich angehäuft.

*Name wurde von der Redaktion geändert