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Naturschutz Rabiates Heckeschneiden ist in der Börde ab März tabu

Zum Schutz der Vögel dürfen Gartenbesitzer Sträucher und Bäume ab Freitag, 1. März, nicht mehr entfernen oder abschneiden. Bei einem Verstoß droht ein hohes Bußgeld.

Von Anna Maria Sternhagen 28.02.2024, 11:36
Auch im öffentlichen Bereich dürfen Bäume ab dem 1. März nicht mehr gestutzt werden. An der Haldensleber Schützenstraße sind solche Arbeiten am Mittwoch kurz vor Fristablauf noch erledigt worden.
Auch im öffentlichen Bereich dürfen Bäume ab dem 1. März nicht mehr gestutzt werden. An der Haldensleber Schützenstraße sind solche Arbeiten am Mittwoch kurz vor Fristablauf noch erledigt worden. Foto: Anett Roisch

Haldensleben - Wer seine Sträucher, Hecken und Bäume in Form bringen möchte, hat dafür nur noch bis zum 29. Februar Zeit. Denn: Ab 1. März gilt ein Verbot für solche Vorhaben und es erstreckt sich bis zum 30. September.

Festgelegt ist das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz. Es besagt, dass Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, nicht beschnitten, auf Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. In dem Gesetz sind auch Hecken, Gebüsche und andere Geholze benannt. Betroffen sind Grünflächen wie Anlagen von Wohngenossenschaften, Parkanlagen und Friedhöfe sowie Außenanlagen wie Sportplätze.

Ausnahmen sind zulässig

„Das Stutzen, Beschneiden oder Fällen von Gehölzen ist aber nicht per se verboten ist“, sagt Anne Hochbach von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Börde. Es gebe eine Ausnahme, die bestimmte Schnitte erlaubt. „Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, erklärt sie. Alles, was darüber hinausgeht, sei jedoch ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, macht sie deutlich.

Der Grund für eine solche Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere und der Pflanzen selbst. Das Entfernen von Hölzern, Büschen und Bäumen zerstört den natürlichen Lebensraum und gilt somit als mutwillige Beunruhigung, es sei denn, ein vernünftiger Grund liegt vor. Ähnliches gilt für das Entfernen oder Niederschlagen von Pflanzen.

Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

Wer Bäume fällen möchte, muss sich eine Genehmigung einholen. Die sogenannte Baumschutzsatzung untersagt das Fällen eines Baumes, sobald er aktuell die Lebensstätte von wilden Tieren ist. Eine Untersuchung nach Brut- und Nistplätzen ist dringend notwendig. Beim Schneiden oder Entfernen von Hecken gilt das übrigens auch. Gartenbesitzer sind in der Pflicht sich zurückzuhalten. Beim Schneiden und Stutzen sollten die Natur Natur gelassen und Abstand gehalten werden, um die Tiere, die zum Beispiel in den Hecken leben, nicht zu stören.

Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro belegt werden. „In Sachsen-Anhalt und auch im Landkreis Börde gibt es keinen darüber hinaus regelnden Bußgeldkatalog“, so die Expertin. Welches Busgeld verhängt wird, ist unterschiedlich. Anne Hochbach weist darauf hin, dass es abhängig vom Ausmaß der getätigten Arbeiten sowie der betroffenen Hölzer ist. Aspekte dabei sind unter anderem, um welche Art von Gehölz es sich handelt, wie alt ist es, wo es steht und ob Artenschutz besteht. Auch wird darauf geachtet, ob es sich um Wiederholungstäter handelt. Heißt: Wenn jemand in der Vergangenheit diesbezüglich ein Bußgeld bekommen hat und somit vorbelastet ist, wird ein erneutes Vergehen mit einem höheren Bußgeld bestraft. „Die Höhe des Bußgeldes variiert daher stark und kann pauschal nicht angegeben werden“, so Hochbach.

Meinungsbild Gartenbesitzer

Auch in den Kleingärten in und um Haldensleben nehmen die Parzellenbesitzer jetzt die letzten größeren Arbeiten vor. So auch die Kleingärtner in der Anlage „Lindenallee“. Der Großteil von ihnen stimmt dem Gesetz zu. „Wir machen hier viel für die Vögel. Überall sind Brutkästen“, sagt Gerhard Tietge. „Aber wir tun auch viel für Insekten. Wir haben hier viele Bienenstöcke, und auch Insektenhäuser gibt es.“ Kleingärtnerin Diana Böhme freut sich über das Gesetz. „Wir haben hier so viele Vögel. Allein letztes Jahr habe ich sieben Nester in meiner Hecke gefunden“, berichtet sie.

Nur wenige haben etwas an dem Gesetz auszusetzen. „Das ist immer wetterabhängig. Wenn es friert, kann man nichts im Garten machen“, berichtet eine Gärtnerin, die nicht mit Namen genannt werden möchte. „Das Gesetz ist schon sinnvoll, sollte aber bis Ende März verlängert werden.“