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Rathausstreit Post in Sachen Regina Blenkle

Das Verwaltungsgericht hat die Disziplinarklage gegen Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle auf dem Tisch. Jetzt tut sich was.

Von Theo Weisenburger 22.05.2020, 01:01

Haldensleben l Seit mehr als einem Jahr haben Magdeburger Verwaltungsrichter die Disziplinarklage gegen Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle auf dem Tisch. Getan hat sich noch nichts – bisher. Denn nun haben die Stadträte einen Brief erhalten, der es in sich hat. Oder zumindest in sich haben könnte. Denn manch einer interpretiert ihn als Hinweis darauf, dass das Gericht die Hauptforderung der Haldensleber Stadträte, die Absetzung von Regina Blenkle als Bürgermeisterin, ablehnen könnte.

Das Schreiben des Gerichts kennen nur wenige. Stadtratsvorsitzender Guido Henke hatte zwar die Chefs der Stadtratsfraktionen für Dienstagabend zum Gespräch gebeten, doch aus der internen Runde ist bislang wenig durchgesickert. Wie es heißt, haben die Teilnehmer ein Schweigegelübde abgelegt: Offiziell soll nichts nach außen dringen.

Soviel allerdings scheint sicher: Die Verwaltungsrichter sollen dem Stadtrat und Regina Blenkle vorgeschlagen haben, auf eine öffentliche Verhandlung zu verzichten und die Entscheidung über die Disziplinarklage auf schriftlichem Wege zu treffen. Das ist nicht unüblich. Wie Gerichtssprecher Christoph Zieger sagte, können Richter durchaus auf eine mündliche Verhandlung verzichten, wenn sie ausreichende schriftliche Angaben zur Sache haben und glauben, dass eine Verhandlung nichts Neues zu Tage fördert. Zum Fall Blenkle sagte Zieger nichts, zu internem Schriftverkehr zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten gebe er generell keine Auskunft.

Anja Reinke, parteilose Vorsitzende der Grünen-Stadtratsfraktion, ist ein wenig offener. Zum Inhalt des Briefs sagt sie nichts, aber zum möglichen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung. Das Disziplinargesetz des Landes Sachsen-Anhalt lasse ihrer Meinung nach nur die Interpretation zu, dass das Gericht die Absetzung Blenkles – juristisch korrekt: die Entfernung aus dem Amt – ablehnen wird. Sie bezieht sich auf den Paragrafen 56 des Landes-Disziplinargesetzes, worin es heißt: „Das Gericht kann, auch nach der Eröffnung der mündlichen Verhandlung, mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss die angezeigte Disziplinarmaßnahme aussprechen, wenn nur ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Kürzung des Ruhegehalts verwirkt ist, oder die Disziplinarklage abweisen.“

Im Umkehrschluss bedeutet das für Anja Reinke: Regina Blenkle kann nur abgesetzt werden, wenn zuvor eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Und wenn die Richter auf eben diese verzichten wollen, sehen sie in dem ihnen vorliegenden Material – unter anderem ein 306 Seiten starkes Gutachten - nicht genug Gründe, die Bürgermeisterin aus dem Amt zu entfernen.

Dem Vorschlag des Gerichts auf eine Entscheidung per Beschluss müssen beide Parteien zustimmen. Die Stadträte entscheiden darüber in ihrer Sitzung Mitte Juni. Wie diese Entscheidung ausfallen wird, ist offen. Nach der Runde am Dienstag steht es 50 zu 50, sagte ein Teilnehmer. Manch einer aus der Runde mutmaßt, dass sich die Richter nur noch nicht hinreichend genug mit der Materie auseinandergesetzt haben und deshalb nicht die Notwendigkeit für eine öffentliche Verhandlung sehen. Eine mündliche Verhandlung könnte die Gelegenheit bieten, dieses Bild geradezurücken. Andere sagen, die Richter hätten die vom Stadtrat initiierte Klageschrift gänzlich verwerfen wollen, das schriftliche Verfahren sei ein Kompromiss, bei dem Blenkle schlimmstenfalls eine Kürzung ihrer Dienstbezüge droht.

Regina Blenkle wollte unter Verweis auf das noch laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben.