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Regina Blenkle Richter vermisst konkrete Vorwürfe

Im Verfahren gegen Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle ist deutlich geworden, dass es Verstöße gibt. Aber wie schwer wiegen sie?

Von Jens Kusian 07.10.2020, 01:01

Haldensleben/Magdeburg l „Es geht hier nicht um Politik. Es geht darum, vermeintliche Pflichtverletzungen juristisch aufzuarbeiten“, macht der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs im Disziplinarverfahren gegen Haldenslebens suspendierte Bürgermeisterin, Regina Blenkle (FUWG), deutlich. Die Verhandlung dazu hat am 6. Oktober vor der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg begonnen.

Nach 40 Minuten sind alle 26 Vorwürfe gegen Regina Blenkle zusammengefasst vorgetragen. Es geht unter anderem um Verstöße gegen das Beamtenstatusgesetz, gegen das Kommunalverfassungsgesetz, gegen das Personalvertretungsgesetz, gegen das Sparsamkeitsprinzip der Haushaltssatzung sowie gegen beamtenrechtliche Pflichten.

Die Klageschrift lasse den Eindruck entstehen, dass es sich bei Regina Blenkle „um eine vollkommen pflichtvergessene Bürgermeisterin handelt, die nicht geeignet ist für dieses Amt", fasst Klaus Friedrichs zusammen. „Sie enthält Persönlichkeitsbeschreibungen von Frau Blenkle, die ein einseitiges und negatives Bild von ihr zeichnen“, so sein Eindruck. Die zahlreichen Fußnoten und Facebookverweise, die ebenfalls in der Schrift vermerkt sind und dieses negative Bild untermauern würden, „sind aber nicht notwendig in einer Disziplinarklage“, moniert er. Dies sei jedoch kein Plädoyer für Regina Blenkle, es würden schon noch Pflichtverstöße übrig bleiben, betont der Richter.

In drei Komplexe unterteilt er das vorliegende Material: fehlende Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und Stadtrat, Personalangelegenheiten und strafbare Handlungen. In einem Großteil der Klageschrift wirft der Stadtrat der Bürgermeisterin vor, ihm Informationen gar nicht oder nicht zeitnah übermittelt zu haben. „Die fehlende Zusammenarbeit mit dem Stadtrat zieht sich durch. Es scheint ein großes Kommunikationsproblem zwischen beiden Organen zu geben“, resümiert Friedrichs.

Die Frage sei aber immer, wie schwerwiegend der Verstoß ist, so der Vorsitzende Richter. „Ist er so groß, dass er weiter verfolgt werden muss? Dafür müssen bestimmte Hürden überwunden werden.“ Klaus Friedrichs verweist dabei auf das Disziplinarrecht, das in diesen Fällen Anwendung finden kann – als eine Erziehungsmaßnahme.

Er betont, dass es bei vielen Vorwürfen, welche die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat betreffen, eine Frage der Bewertung sei, ob ein Verstoß vorliege. Er wolle Regina Blenkle damit aber nicht freisprechen, unterstreicht er. „Wir legen den Finger schon in die Wunden. Zum Beispiel bei der Wobau, da sehe ich Verstöße.“ Hier hatte die Bürgermeisterin unter anderem eigenmächtig den Gesellschaftsvertrag ändern lassen – und damit gegen einen Stadtratsbeschluss verstoßen.

Bei ihren Personalentscheidungen sieht der Vorsitzende Richter durchaus einen gewissen Handlungsspielraum für die Bürgermeisterin. Ihm würden auch hier zum Teil die konkreten Vorwürfe fehlen, macht Friedrichs deutlich. Einen Verstoß sieht er jedoch bei der Einstellung von Andreas Radeck als neuen Pressesprecher der Stadtverwaltung. Denn dessen Personalstelle sei gar nicht vorhanden gewesen. „Sie sollte auf Wunsch der Bürgermeisterin geschaffen werden, doch der Stadtrat war dagegen“, ergänzt dazu der Anwalt des Stadtrats, Christian Rasch. „Nüchtern bewertet“ habe sie sich dabei im Rahmen der Möglichkeiten bewegt, äußert sich Blenkle dazu. Ob sie darin – auf Nachfrage des Richters – einen Fehler sehe, lässt sie unbeantwortet.

Am 7. Oktober wird die Verhandlung im Disziplinarverfahren fortgesetzt. Dazu sind auch zwei Zeugen geladen. Es geht dabei um die wohl schwersten Vorwürfe gegen Regina Blenkle: Unter anderem um ihre Anweisung an Mitarbeiter, Akten aus dem Dienstzimmer der stellvertretenden Bürgermeisterin Sabine Wendler zu entfernen. Dabei könnte es sich laut Klaus Friedrichs um Urkundenunterdrückung handeln – und das ist eine Straftatbestand.