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Satzung Friedhofsgebühren ändern sich

Ab dem 1. Januar gelten in Haldensleben und seinen Ortsteilen neue Friedhofsgebühren.

Von André Ziegenmeyer 29.12.2018, 00:01

Haldensleben l Im Hinblick auf die Eingemeindung zum 1. Januar 2014 war vereinbart worden, dass beide Orte ihre Friedhofssatzung und die dazugehörigen Gebühren zunächst beibehalten. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2018 aus. Aus diesem Grund hat der Haldensleber Stadtrat eine neue Satzung beschlossen. Dafür wurden auch die Gebühren neu kalkuliert.

Wie der entsprechenden Beschlussvorlage zu entnehmen ist, wurden für die Berechnung unter anderem die angefallenen Leistungen der vergangenen drei Jahre betrachtet und mit den dazugehörigen Kosten in Verbindung gebracht. Ebenfalls eingeflossen ist eine Prognose über die voraussichtliche zukünftige Entwicklung dieser Leistungen. Am Ende stehen einige Verschiebungen.

Demnach werden Erdgräber fast durchgehend teurer. Für Einzelgrabstellen fallen künftig 1230 Euro statt 1200 Euro an. Bei Doppelgrabstellen sind es 2580 statt 2510 Euro. Bei einer Reihengrabstelle sind künftig Gebühren von 770 Euro fällig (bisher 750 Euro). Einzig Kindergrabstellen werden etwas günstiger. Die Gebühr liegt ab dem 1. Januar bei 530 statt bisher 540 Euro. Eine Einzelgrabstelle in einer Gemeinschaftsanlage kostet derzeit 910 Euro und ab Januar 2019 930 Euro.

Bei Urnenwahlgräbern zeigt sich eine entgegengesetzte Entwicklung. Sie werden günstiger. Eine Einzelstelle mit Einfassung liegt künftig bei 1000 Euro (bisher 1020 Euro), eine Doppelstelle mit Einfassung bei 1610 Euro (derzeit 1660 Euro). Bei Urnengemeinschaftsanlagen bietet sich ein gemischtes Bild. In anonymer Form werden sie teurer. Für sie fallen ab 2019 730 Euro an. Derzeit sind es noch 710 Euro in Haldensleben und 690 Euro in den Ortsteilen. Ein Platz in einer teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage mit einer Liegeplatte wird dagegen um 10 Euro billiger (dann 880 Euro).

Nach der reinen Betrachtung der Kosten müssten Erdgräber tatsächlich noch deutlich teurer (Einzelgrab 2290 Euro) und Plätze in einer Urnengemeinschaftsanlage günstiger werden (in anonymer Form 450 Euro). Doch bereits 2017 hatte der Stadtrat über die Friedhofsgebühren diskutiert. Dabei hatten die Mitglieder für eine Art Quersubventionierung gestimmt. Es war argumentiert worden, dass der Trend weg vom Erd- und hin zum Urnengrab sonst noch deutlicher ausfallen könnte.

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstellen fallen in der Zukunft weniger Gebühren an. Es sind pro Jahr 41 Euro für Erdgrabstellen (statt 65 Euro) und 33 Euro bei Urnengrabstellen (statt 37 Euro). Die Pflege- und Unterhaltungsgebühr pro Einzelstelle bleibt konstant bei 14 Euro pro Jahr. Die Beisetzungsgebühren werden leicht gesenkt. Für die Benutzung der Kapellen fallen künftig überall 75 Euro an.