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Stadtrat Der Fall Blenkle wird öffentlich verhandelt

Der Haldensleber Rat hat entschieden: Ein Angebot des Gerichtes das Verfahren gegen Regina Blenkle schriftlich zu führen, wurde abgelehnt.

Von Theo Weisenburger 20.06.2020, 01:01

Haldensleben l Die Disziplinarklage des Haldensleber Stadtrats gegen die suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle wird aller Voraussicht nach öffentlich verhandelt. Die Stadträte haben nach Volksstimme-Informationen am Donnerstagabend einen Vorschlag des Magdeburger Verwaltungsgerichts abgelehnt, den Fall im schriftlichen Verfahren, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit, zu verhandeln. Das hätte bedeutet, dass das Ziel der Klage, die Bürgermeisterin abzusetzen nicht erreicht worden wäre, da dies zwingend eine mündliche Verhandlung voraussetzt.

Die Sitzung des Stadtrats fand nicht öffentlich statt. Da es sich dabei um eine Personalangelegenheit handele, werde er dazu nichts sagen, erklärte Stadtratsvorsitzender Guido Henke am Freitag. Die von den Stadträten im Fall Blenkle gefassten Beschlüsse waren gleichwohl schnell durchgesickert. Blenkle bedauerte die Entscheidung: „Ich finde es schade, dass eine Chance vertan wurde.“ Sie werde weiter für ihr Recht kämpfen.

Ebenfalls verworfen haben die Stadträte einen Antrag, die Suspendierung Blenkles sofort aufzuheben. Das war erwartet worden. Spekuliert wurde im Vorfeld hingegen über einen weiteren Antrag zur Gehaltskürzung der suspendierten Bürgermeisterin. Diese bekommt aktuell nur 50 Prozent ihrer Dienstbezüge. Zur Debatte stand, ihr künftig mehr Geld zuzugestehen. Das allerdings hätte auch das Eingeständnis der Stadträte bedeutet, dass sie an einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht und damit an die Absetzung Blenkles nicht mehr glauben. Eine Kürzung der Dienstbezüge um die Hälfte ist nämlich dann geboten, wenn eine spätere Entlassung zu erwarten ist.

Die Haldensleber Stadträte scheinen in ihrer Mehrheit weiterhin davon auszugehen. Diesen Schluss legen zumindest ihre Beschlüsse vom Donnerstagabend nahe. Das Verwaltungsgericht indes scheint einige Zweifel daran zu haben, dass die vom Stadtrat eingereichte Disziplinarklage genug Gründe für eine Absetzung Blenkles bietet. Das geht aus einem Schreiben des Gerichts an die Stadträte hervor, das der Volksstimme vorliegt. Darin meldet die Disziplinarkammer Zweifel daran an, ob am Ende „tatsächlich der Ausspruch der Höchstmaßnahme ansteht“. Mit Höchstmaßnahme ist die Absetzung Blenkles gemeint. Stattdessen hatte das Verwaltungsgericht als Disziplinarmaßnahme gegen die Bürgermeisterin eine Kürzung der Dienstbezüge vorgeschlagen.

Das haben die Stadträte nun abgelehnt, vielmehr folgten sie dem Rat ihrer eigenen Anwälte. Die hatten in einem ebenfalls der Volksstimme vorliegenden Schreiben den Argumenten des Gerichts widersprochen und damit offensichtlich die Stadträte überzeugt.

Wann das Verwaltungsgericht über die Disziplinarklage verhandelt, ist offen. Und egal, wie die Richter entscheiden - den Beteiligten steht anschließend der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen. Ob damit also das Verfahren eher endet als die Amtszeit Blenkles in zwei Jahren, ist fraglich.