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Obdachlosigkeit Unterkunft in Altenhausen ist fertig

Die Zahl der obdachlosen Personen ist gestiegen. In Altenhausen wurde jetzt eine Übergangsbleibe für hilfsbedürftige Menschen errichtet.

Von Anett Roisch 02.02.2021, 00:01

Flechtingen/Altenhausen l „Die Vielzahl der Fälle zur Unterbringung von obdachlosen Personen im vergangenen Jahr haben uns gezeigt, dass wir handeln müssen.“, sagte Antje Jacobs, Ordnungsamtsleiterin der Verbandsgemeinde Flechtingen. Bei der jüngsten Zusammenkunft des Verbandsgemeinderates beschrieb sie die derzeitige Situation. Demnach haben im Gebiet der Verbandsgemeinde in den letzten Jahren die Zwangsräumungen zugenommen. „Es ist dann zwingend erforderlich, für eine Übergangszeit die betroffenen Personen unterzubringen“, betonte die Amtsleiterin.

Nach ihren Ausführungen sei die Gemeinde laut Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verpflichtet, eine Gefahr abzuwenden. Bei bestehender Obdachlosigkeit in der örtlichen Zuständigkeit müsste die Kommune die betroffenen Personen in eine menschenwürdige Unterkunft unterbringen. Die Notbleibe sei durch die Verbandsgemeinde zu unterhalten.

„Eine Unterbringung in angrenzenden Verwaltungsgebieten ist aufgrund der steigenden Zahlen an Obdachlosen nicht mehr möglich“, erklärte Antje Jacobs. Zum größten Teil hätte in der Vergangenheit die Stadt Haldensleben ausgeholfen. Die Unterkunft in der Kreisstadt sei mittlerweile auch voll ausgelastet. Alle anderen Standorte seien zu weit von der Verbandsgemeinde entfernt. „Wir haben sogar versucht, bis Oschersleben Personen unterzubringen, um sie vor der Obdachlosigkeit zu schützen.

2020 gab es fünf Personen, zwei weibliche und drei männliche, die in Not geraten waren. Gründe für eine Obdachlosigkeit seien vor allem Zwangsräumungen. Aber auch Personen, die zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand ihr Zuhause verloren haben, könnten die Notbleibe nutzen.

Antje Jacobs schilderte die Suche nach einem geeigneten Objekt im Gebiet der Verbandsgemeinde: „Die Gemeinde Altenhausen hatte uns vor etwa zwei Jahren ausgeholfen, eine Person unterzubringen. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister ist es uns möglich, diese Unterkunft an der Erxleber Straße 5 zu bekommen.“

Ein Mietvertrag könne aber erst unterschrieben werden, nachdem der Verbandsgemeinderat über die Satzung der Benutzung der Obdachlosenunterkunft entschieden habe.

Inzwischen haben Mitarbeiterinnen der Kommune die Unterkunft mit zwei Betten eingerichtet. „Es ist der geringste Standart mit Bett, Tisch und Stuhl sowie Toilette, Waschbecken, ein abschließbarer Schrank und Gebrauchsgegenstände, um sich Speisen zu zubereiten“, beschrieb die Ordnungsamtschefin.

Einstimmig beschloss der Rat die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft. Es folgte die Abstimmung über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkunft.

Demnach kann die Verbandsgemeinde für die Inanspruchnahme der Übergangsbleibe die Kosten für Miete und Nebenkosten auf die Benutzer umlegen. „Es scheint paradox zu sein, dass wir von den hilfsbedürftigen Menschen noch Gebühren erheben. Aber die Verpflichtung besteht, dass die Verbandsgemeinde zur Deckung der Kosten die Satzung erlassen muss“, erklärte Antje Jacobs.

Laut Satzung muss für die Nutzung der Unterkunft ein Pauschalbetrag von 10 Euro pro Tag gezahlt werden. Der Betrag setzt sich aus den Kosten für die Miete sowie für die Reinigung und Wiederherstellung der Unterbringung zusammen. „Auch der Obdachlose kann die 10 Euro aufbringen“, sagte die Amtsleiterin. Die Beantragung von Sozialhilfen sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Geld würde dann vom Sozialamt bezahlt werden.