Messies und Mietnomaden Vermüllte und verlassene Wohnungen: Für die Wobau Haldensleben ein Ärgernis
Zerstörte Räume voller Ungeziefer und von dem Mieter keine Spur – Messies und Mietnomaden sind mit Zahlungsrückständen und vermüllten Wohnungen ein Problem für Vermieter. Die Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben ist mehrmals im Jahr mit dem Thema konfrontiert.

Haldensleben - Gegenstände, Verpackungen und Müll stapeln sich bis unter die Decke, wenn ein Messie die Wohnung bewohnt. Auch Mietnomaden verlassen ihre Wohnung oft verwahrlost. Die Ursachen für ein auffälliges Mietverhalten sind unterschiedlich: Hilflosigkeit, Einsamkeit und psychische Probleme. Pro Jahr sind der Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben etwa zwei Fälle von Mietern mit dem Messie-Syndrom und maximal drei Fälle von Mietnomaden bekannt.
Bei fast 1900 verwalteten Wohnungen ist das nur ein Bruchteil, aber für die Vermieter mit erheblichem Aufwand verbunden. „Aktuell gibt es sogar einen Fall von einer Verwahrlosung mit zusätzlichem starken Ungezieferbefall in einer unserer Wohnungen“, erzählt Dieter Naumann. Er ist Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Haldensleben und kennt die Probleme der Betroffenen, aber auch die Konsequenzen für die Eigentümer.
Man sieht den Menschen die Probleme nicht an
Für die Vermieter sei das Hauptproblem, dass sowohl Messies als auch Mietnomaden schwer identifizierbar sind, bevor die Probleme auftreten – man sieht den Personen dies nicht an. Trotz der bekannten Vorkehrungen wie Prüfung der nachhaltigen Einkommensverhältnisse, einer aktuellen SCHUFA-Auskunft und der Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters, können sich Mietnomaden unter den Mietern befinden.
„Die Mieter, die absichtlich keine Miete zahlen, kommen aus allen sozialen Schichten“, erklärt Naumann. Die Erkrankung an dem Messie-Syndrom könne auch ein sehr schleichender Prozess sein. „Wir können nur darauf bauen, dass in den Hausgemeinschaften etwas aufeinander achtgegeben wird und im Verdachtsfall der Vermieter oder andere Hilfsstellen informiert oder hinzugezogen werden.“ Trotz der Achtsamkeit würden die Probleme oft zu spät erkannt.
Mitarbeiter suchen das Gespräch
Wenn Mietschulden auflaufen oder das Problem des Messie-Syndroms auffällt, wird von den Mitarbeitern zuerst das Gespräch mit den Betroffenen gesucht. „Der Versuch, mit den betroffenen Mietern persönlich zu sprechen, verläuft oft problematisch. Durch Abkapselung oder Scham wird oft kein Zutritt zur Wohnung gewährt“, weiß der Geschäftsführer. Ist das persönliche Gespräch nicht möglich, suchen die Mitarbeiter den Kontakt zu den Angehörigen. Das sei aber ebenfalls schwierig, weil die Betroffenen oft sehr isoliert leben und kaum Bezugspersonen haben.
Bei auflaufenden Mietschulden von einer Monatsmiete erfolge dann zwangsläufig eine Abmahnung. Reagiert die betroffene Person nicht und lässt eine zweite Miete auflaufen, erfolgt die fristlose Kündigung. Wenn die geforderte Frist des Auszugs nicht eingehalten wird, muss die Wobau eine Räumungsklage einreichen. Innerhalb von vier Wochen beschließt das Gericht dann die Zwangsräumung – sowohl bei Mietnomaden als auch bei vermüllten Wohnungen. Während des gesamten Verfahrens wächst der Mietrückstand weiter an – ein Ärgernis für die Wobau.
„Eine wesentliche Aufgabe unseres kommunalen Unternehmens ist es, sozialverträgliche Mieten anzubieten. Das geht jedoch nur, wenn diese Mieten auch bezahlt werden und nicht zulasten anderer Mieter versucht wird, sich dem zu entziehen“, sagt Naumann.
Wohnung kann über ein Jahr nicht vermietet werden
Wenn es zu einem Verfahren mit dem Mieter kommt, kann das bis zu zwölf Monate dauern. Ist das abgeschlossen, steht die Räumung oder Renovierung der Wohnung an. Je nach Zustand der Wohnung kann die Herrichtung zwei Monate dauern – erst dann kann ein neuer Mieter einziehen. Bis zu eineinhalb Jahre können also vergehen, bis die Wohnung wieder auf dem Markt ist.
Dieter Naumann rechnet ein Beispiel vor, welche Kosten aufkommen können, wenn die Miete nicht gezahlt oder die Wohnung vermüllt wird: 1200 bis 1700 Euro für Klageverfahren und Anwalt, 4000 Euro für den Gerichtsvollzieher, 15.000 für die Räumung und eine vollständige Sanierung. Die Wobau müsse demnach mit rund 20.000 Euro in Vorleistung gehen, wenn die Kosten nicht vom Sozialamt oder anderen Trägern übernommen werden. Um nicht auf dem Geld sitzen zu bleiben, werden diese Kosten vom Mieter zurückverlangt: „Die Schuldnerverzeichnisse werden informiert und ein Inkassounternehmen wird beauftragt, die offenen Beträge der Rechnungen einzutreiben. Auch um durch Einnahmen der sozialen Mieten die Geschäftsgrundlage der Wobau zu sichern“.