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Verwaltung Kommt ein geteiltes Grundzentrum?

Oebisfelde und Weferlingen sollen zwei Standorte für ein gemeinsames Grundzentrum sein. Beide Orte verfügen über ein Rathaus.

Von Alexander Täger 13.09.2020, 08:00

Oebisfelde/Weferlingen l Die beiden Kommunen Oebisfelde und Weferlingen der Einheitsgemeinde sollen ein geteiltes Grundzentrum bilden – darüber gibt es bereits einen Beschluss des Stadtrates. Welche Aufgaben von welcher der beiden Ortschaften übernommen wird, soll in einem Raumordnungs-Vertrag abgebildet werden. Dieser war nun Thema im Hauptausschuss der Stadt, der diese Woche im Rittersaal der Oebisfelder Burg tagte.

Über den Landesentwicklungsplan von Sachsen-Anhalt wird unter anderem geregelt, welche Ortschaften Oberzentren, Mittelzentren oder Grundzentren sind. Mittels Vertrag wird festgehalten, wie sich Oebisfelde und Weferlingen die Aufgaben eines Grundzentrums teilen können.

Die ursprüngliche Version des Vertrages, der zwischen der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg und der Stadt Oebisfelde-Weferlingen geschlossen wurde, muss derzeit überarbeitet werden, weil das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr keine Genehmigung erteilt hat.

Um die Genehmigung zu erhalten, sollen Schwerpunktorte für die entsprechenden Aufgaben zugewiesen werden, wie den Erläuterungen zur Beschlussempfehlung entnommen werden kann. „Ziel dieses Vertrages ist ausschließlich, die seitens eines Grundzentrums wahrzunehmenden Aufgaben, konkret der jeweils bestimmten Ortschaft (Oebisfelde oder Weferlingen) zuzuordnen“, heißt es dort.

Die jeweiligen Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde konnten im Vorfeld Stellungnahmen abgeben, die vom Bauamt ausgewertet wurden. Uwe Dietz als Bauamtsleiter der Stadt Oebisfelde-Weferlingen erläuterte den überarbeiteten Vertrag. In diesem gehe es, gemäß des Landesentwicklungsplans, ausschließlich um sechs Punkte: die Versorgungszentralität, die Arbeitsplatzzentralität, Wohnstandorte sowie Standorte für Bildung, medizinische Grundversorgung und Verwaltung.

So wird im Vertragsentwurf zum Beispiel Oebisfelde als Schwerpunktort für die Sekundarschulbildung beziehungsweise die Gemeinschaftsschule festgelegt, und Weferlingen als Schwerpunktort für die Gymnasialbildung. Für den Neubau eines modernen Schulgebäudes in Weferlingen hat der Landkreis Börde mittlerweile konkrete Planungen und Fördermittel erhalten. Langfristiges Ziel bleibt der Erhalt aller drei Grundschulstandorte in Rätzlingen, Oebisfelde und Weferlingen.

Über die sechs Punkte hinaus könne nichts Weiteres mit in den Vertrag aufgenommen werden, „weil es gar nicht Bestandteil der grundzentralen Aufgaben ist“, erklärte Uwe Dietz, warum einige der Stellungnahmen nicht eingearbeitet werden konnten. Bei der Ausschusssitzung handelte es sich um eine Vorberatung. Mit fünf Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und einer Enthaltung gaben die Mitglieder des Hauptausschusses mehrheitlich die Empfehlung an den Stadtrat ab, dem überarbeiteten Vertragsentwurf zuzustimmen. Der Stadtrat ist es auch, der in seiner September-Sitzung letztlich die Entscheidung darüber trifft.

Weferlingen sieht in einer Zentrumsteilung vor allen die dauerhafte Nutzung ihres Rathauses als Servicestandort für den Südbereich der Einheitsgemeinde, aber auch die Grundversorgung als bedeutsam an.