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Bußgeldkatalog Wer falsch parkt, zahlt mehr

Seit einigen Wochen gilt der neue Bußgeldkatalog. Darauf machen die Mitarbeiter des Havelberger Ordnungsamtes aufmerksam.

Von Andrea Schröder 27.05.2020, 20:02

Havelberg l Das ist in der Havelberger Altstadt öfter zu beobachten: Das Auto wird mal eben auf dem Gehweg geparkt, um in der Nähe was zu erledigen und den Straßenverkehr nicht zu behindern. Waren dafür bis vor kurzem 20 Euro fällig, muss der Falschparker nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung in Sachen Bußgelder seit Ende April nun tiefer in die Tasche greifen und 55 Euro berappen. Mindestens. Denn wenn mit diesem Parken auch noch eine Behinderung anderer einhergeht, sind 70 Euro fällig. Die sind auch zu bezahlen, wenn das Parken länger als eine Stunde dauert. 80 Euro kostet es, wenn längeres Parken und Behinderung zusammentreffen. Das gleiche gilt für Radwege. Die gibt es auf der Stadtinsel zwar nicht, aber in anderen Bereichen der Stadt.

„Das ist nur ein Beispiel aus dem neuen Tatbestandskatalog, nach dem wir seit 28. April zu verfahren haben. Wir möchten unsere Einwohner und Gäste dafür sensibilisieren aufzupassen, wo sie ihr Auto abstellen. Denn die Sprünge gegenüber dem alten Katalog sind teilweise enorm“, sagt Dieter Härtwig, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt. Er hat in dem immerhin gut 50 von beiden Seiten bedruckten DIN-A4-Seiten umfassenden Pamphlet die für die Havelberger Ordnungshüter relevanten Verstöße hervorgehoben. Dazu zählen das Parken auf dem Geh- oder Radweg (55 Euro), in einer scharfen Kurve, so dass Rettungskräfte nicht mehr durchfahren können (100 Euro), vor einer Feuerwehrzufahrt (55 Euro), ohne Parkscheibe (20 Euro) im absoluten Halteverbot (25 Euro), im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Parkflächen (10 Euro) und auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte (55 Euro). Bei vielen Verstößen wird das Verwarngeld höher, je länger dort falsch geparkt wird.

Bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs geht es den Ordnungshütern darum, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten und nicht darum, die Stadtkasse zu füllen. Ginge es darum, könnte zum Beispiel auch ein „Knöllchen“ verhängt werden, wenn die Uhr auf der Parkscheibe nicht richtig eingestellt ist – der Zeiger muss immer auf der halben oder vollen Stunde stehen und es darf aufgerundet werden.

Im vorigen Jahr hat das Ordnungsamt insgesamt rund 1100 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Altstadtbereich mit 510 Verstößen in den Bereichen Markt, Kirchplatz, Scabellstraße, Steinstraße, Lange Straße, Schulstraße und Stadtgraben. Kontrollen sind stets auch beim Pferdemarkt erforderlich, wo Falschparken in der Elbstraße, Schleusenstraße und Rathenower Straße 300 Mal geahndet wurde. Im Stadtgebiet wurden im Bereich am Schwimmbad über 100 Verwarnungen ausgesprochen, im Neubaugebiet in der Semmelweisstraße und im Franz- Mehring-Viertel 50. Im übrigen Stadtgebiet summieren sich die Verwarnungen auf rund 40, in den Ortschaften auf rund 30, berichtet Dieter Härtwig. Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern belaufen sich pro Jahr auf 17.000 bis 18.000 Euro.

Bei einem kurzen Rundgang am Mittwoch mit Ordnungsamtsmitarbeiterin Silke Lisges fiel auf, dass in der Fischerstraße nun viele Autos mit Bewohnerausweis gekennzeichnet sind. Ein solcher kostet pro Jahr 26 Euro. Parken in der Straße ist seit kurzem werktags von 9 bis 16 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Auf dem Markt hatten eine Frau und ihre Tochter Glück, dass sie gerade wieder zu ihrem Auto zurück gekehrt waren, als die Ordnungshüterin feststellte, dass keine Parkscheibe im Auto lag. Von einem Verwarngeld abgesehen hat sie auch bei einem Paar aus der Ostprignitz, das sein Auto in der Kleinen Marktstraße – die Fußgängerzone ist – auf dem Gehweg parkte. „Wir wollen doch nur unsere große Uhr abholen und wieder einladen“, begründeten sie. Zum Ein- und Ausladen dort zu halten, wäre machbar. „Aber dann bitte beim nächsten Mal nicht wieder auf dem Gehweg, sondern auf der Straße“, erhielten sie den Tipp von Silke Lisges.