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Ein Kläger verlangt fünfstellige Summe von Havelberger Arzt Dr. Zahnlos soll jetzt bezahlen

Von Wolfgang Biermann 29.11.2013, 01:04

Stendal. Der Havelberger Zahnarzt Thorsten S., der als "Dr. Zahnlos" in den Medien zu Jahresbeginn einige Berühmtheit erlangte, steht erneut in Stendal vor Gericht. Er soll einer Patientin ohne deren wirksame Zustimmung sieben Zähne gezogen haben und war dafür von der 10. Strafkammer am Landgericht Stendal in zweiter Instanz wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem erhielt er ein zweijähriges Berufsverbot.

Diesmal allerdings kommt er nicht vor einem Strafgericht, sondern vor der 1. Zivilkammer am Landgericht unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Dieter Remus. Das bestätigte Gerichtssprecherin Stefanie Hüttermann auf Nachfrage der Volksstimme.

Fünfstellige Summe an Schmerzensgeld gefordert

Worum geht es: Ein Mann aus dem Raum Havelberg will als Kläger eine nicht unbeträchtliche fünfstellige Summe an Schmerzensgeld von S., weil er sich von ihm falsch behandelt fühlt. Zwischen 2005 und 2010 soll S. demnach dem Patienten nach Überweisung durch den Hauszahnarzt Implantate gesetzt haben. Diese hätten sich aber später entzündet, sodass sie wieder entfernt werden mussten. Der Kläger wechselte, weil sich die Prozedur wiederholte, an die Berliner Charité. Die Zivilkammer 1 hat ein zahnmedizinisches Gutachten durch den Sachverständigen Prof. Dr. Heiko Vissen aus Oldenburg (Niedersachsen) erstellen lassen. Das fällt letztlich wohl nicht so schlecht für S. aus und soll mit zur Urteilsfindung beitragen. Der Verkündungstermin ist auf den 11. Dezember festgesetzt worden. Selbst wenn der Kläger Recht bekommen sollte, heißt das noch lange nicht, dass er das von ihm erstrebte Schmerzensgeld auch erhält.

Sofortiger Vollzug des Berufsverbotes

Denn Thorsten S. hatte in dem Strafverfahren vor dem Landgericht im Mai erklärt, dass er Insolvenz angemeldet hat. Seine Praxis musste er schließen, weil das Landesverwaltungsamt Halle als zuständige Behörde den sofortigen Vollzug des Berufsverbotes angeordnet hatte (die Volksstimme berichtete).

Das vom Oberlandesgericht Naumburg nach Revision durch den Angeklagten gekippte Urteil der Strafkammer 10 wird nach Zurückverweisung an das Landgericht Stendal von der Strafkammer 11 am Landgericht frühestens im kommenden Jahr verhandelt, teilte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Anfrage mit.