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Investitionsbank Flutopfer soll über 5000 Euro zurückzahlen

Einen Betrag von 4000 Euro hatte Alfred Kartarius nach der Flutkatastrophe erhalten. Jetzt soll der Fischbecker das Geld zurückzahlen.

Von Ingo Freihorst 02.08.2018, 01:01

Fischbeck l Der Bungalow im Gewerbegebiet, den der Fischbecker Alfred Kartarius bis zum Deichbruch am 10. Juni 2013 bewohnt hatte, trägt noch immer die Spuren der Flutkatastrophe. Etwa kniehoch hatte hier das Wasser gestanden, das Mobiliar war anschließend nicht mehr zu gebrauchen.

Alfred Kartarius hatte Glück im Unglück und konnte in eine leere Wohnung seiner Vermieterin Helga Hopp umziehen, sie befindet sich ebenfalls im Gewerbegebiet. Hier wohnt er noch immer – hochwassersicher in der dritten Etage. Der Bungalow steht seitdem leer.

Das Flutopfer beantragte als kleine Entschädigung einen Pauschalbetrag von 4000 Euro, welcher laut Vorgabe des Geldgebers, der landeseigenen Investitionsbank (IB), ohne Nachweise zu erhalten war. „Alles in allem war mir sogar ein Totalschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro entstanden, auch meine Werkstatt war Schrott“, so der Fischbecker.

Unter Punkt 3.2. der Richtlinie steht zu lesen, dass der Betrag für den Hausrat „ohne geeignete Nachweise nur auf Basis der Versicherung der Richtigkeit der Angaben durch einen Antragsteller“ ausgezahlt werden kann. Alfred Kartarius hatte Fotos an die Bank gesandt. Das Geld wurde im September 2013 bewilligt.

Im November vorigen Jahres folgte dann die böse Überraschung für den Fischbecker: Die IB sandte ihm einen „Widerrufsbescheid“, wonach die Fördersumme zurückgezahlt werden sollte. Zudem sollten auch die aufgelaufenen Zinsen von ihm erstattet werden. Begründet wurde dieser Schritt mit dem fehlenden Verwendungsnachweis, bereits im August 2016 sei daran erinnert worden. Nunmehr soll er über 5000 Euro zurückzahlen.

„Ich habe von damals keine Belege aufgehoben, denn laut Richtlinie war dies ja gar nicht nötig gewesen“, ist der Fischbecker wütend. Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 geurteilt, dass für zuwendungsrechtliche Erstattungsansprüche ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Jahren gelte. Und diese Frist sei inzwischen abgelaufen – das habe ihm auch sein Anwalt bestätigt. Weil der Widerrufsbescheid demnach fehlerhaft war, setzte der Fischbecker der IB nunmehr selbst eine Frist, diesen Bescheid zurückzunehmen. Was nicht erfolgte. Alfred Kartarius droht mit einer Schadenersatzklage wegen Amtspflichtverletzung. Denn erschwerend kommt für ihn hinzu, dass die IB seine Altersvorsorge, eine vermietete Immobilie in Tangerhütte, zwangsversteigern will, um an das Geld zu gelangen. Diese Bank ist eine Behörde, welche direkt vollstrecken kann. „Die Mieten sind meine Lebensgrundlage, so was kann man doch nicht einfach pfänden“, sorgt sich der Fischbecker.

Die Bank ist da etwas anderer Meinung: „Die IB verwaltet im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt treuhänderisch öffentliche Mittel – so auch die Hochwasserhilfen, die einen sorgfältigen Umgang mit diesen und die Prüfung zweckentsprechender Verwendung durch die IB bedingen. Im Zusammenhang mit der Gewährung der Hochwasserhilfen 2013 wurde auf vereinfachte Verfahren gesetzt, um schnell und unkompliziert zu helfen.“ So heißt es in der Antwort auf Nachfrage der Volksstimme.

Und weiter: „Mit den bereitgestellten Fördermitteln für Wohneigentümer konnten Schäden an Wohngebäuden beseitigt bzw. Hausrat ersetzt werden. Auf Grundlage übermittelter Schadenshöhen wurde die Zuschusshöhe bemessen (unter Beachtung eines 20-prozentigen Eigenanteils, ggf. des Abzuges ,Neu für Alt‘ bei Hausrat und von Spenden und Versicherungen). Um das Verfahren zu vereinfachen, wurden für den Hausrat Pauschalen ausgereicht. Kostenvoranschläge und Vergleichsangebote mussten hierfür nicht eingeholt werden.“

Einzelheiten zu dem Kunden kann die Bank nicht herausgeben, das geht nur mit einer schriftlichen Vollmacht durch diesen. Der Datenschutz gilt auch für Details zur Förderung selbst. Richtig sei, dass Herr Kartarius Hochwasserhilfen in Anspruch genommen habe. „Wir können auch bestätigen, dass unser Haus einen regen Kontakt mit Herrn Kartarius pflegt und viel Entgegenkommen gezeigt hat. Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren - wie von ihm behauptet - gilt nicht.“

Man suche immer gemeinsam mit den Kunden nach Lösungen, gebe Hinweise und berate bei Fragen. Auch wenn Fristen nicht eingehalten werden, suche man Kontakt und erinnere nochmals. „Wir sehen uns als Dienstleister – gegenüber dem Kunden und dem Land. Damit einhergehend verantworten wir auch den korrekten Einsatz der Fördermittel.“

Die IB bearbeitete im Rahmen der Hochwasserhilfe fast 7750 Förderanfragen, davon wurden 5740 mit mehr als 400 Millionen Euro bewilligt. – Aber eben nicht alle.