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Kita-Gebühren Stundengenaue Abrechnung

Stundengenau soll die Beitragsberechnung in den Havelberger Kitas ab 1. August erfolgen.

Von Andrea Schröder 09.05.2018, 15:00

Havelberg l Seit Monaten warten Verwaltung, Kita-Erzieher und Eltern in Havelberg auf die vom Land angekündigte Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Diese soll nun 2019 erfolgen. Doch etwas Neues gilt es schon zu Beginn des neuen Betreuungsjahres am 1. August umzusetzen: die stundengenaue Abrechnung des Kita-Platzes. Dem Kultur- und Sozialausschuss unter Leitung von Doreen Müller lagen deshalb am Montagabend zwei Beschlussvorlagen vor, die die entsprechende Änderung der Kita-Benutzungssatzung und der Beitragssatzung betreffen.

Amtsleiter André Gerdel erklärte, dass er zwiegespalten angesichts der nun erforderlichen Änderung ist. Denn wenn 2019 die Novellierung des KiFöG tatsächlich kommt, müsse noch mal eine neue Satzung auf den Weg gebracht werden. „Welchen Verwaltungsaufwand die stundengenaue Abrechnung mit sich bringt, bleibt abzuwarten.“

Bisher gibt es Betreuungsvereinbarungen in den Kindergärten für fünf, acht und zehn Stunden, im Hort für vier und sechs Stunden. Bei der Festlegung der stundenweisen Kita-Beiträge ist die Stadtverwaltung im Rahmen der jetzigen geblieben, Beitragserhöhungen gibt es also nicht.

Wie die Kontrolle der vereinbarten Zeiten in der Praxis umgesetzt werden soll, wird Thema einer nächsten Leiter-Sitzung sein, sagte André Gerdel. „Wir sprechen hier über Gruppenstärken von bis zu 30 Kindern“, machte er deutlich, dass die Arbeit für die Erzieher durch die neuen Regelungen nicht einfacher wird. Verschiedene Möglichkeiten sind denkbar. Langfristig ist eine Variante über die neue Kita-Software denkbar, die die Stadtverwaltung einführt. Zunächst müsste abgewartet werden, wie viele Eltern tatsächlich von der neuen Regelung Gebrauch machen und eine Änderung der Vereinbarung vornehmen wollen. Vielleicht sagt manch einer auch, er belässt seine Vereinbarung so wie sie ist, und lässt sich eine Karenzzeit.

Aktuell werden in den Kitas 19 Kinder bis zu fünf Stunden betreut, 117 Kinder bis zu acht und 122 Kinder bis zu zehn Stunden. Im Hort gibt es 119 Vereinbarungen für eine Vier-und 37 für eine Sechs-Stunden-Betreuung. Insgesamt besuchen 414 Mädchen und Jungen die vier Einrichtungen.

Die Betreuungsverträge werden jährlich mit den Eltern abgeschlossen. „Grundlegend gibt es in besonderen Fällen, etwa aus Arbeitsgründen, die Möglichkeit, die Vereinbarungen monatlich zu ändern“, sagte André Gerdel. Er verwies darauf, dass die Verwaltung als Träger der Kita Planungssicherheit benötigt, um ausreichend Erzieher zur Verfügung zu stellen.

Mit Einführung des neuen KiFöG soll die Kalkulation überprüft werden. Die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Beiträge sind den Elternkuratorien bekanntgegeben worden. Der Sozialausschuss konnte keinen Beschluss fassen, weil nur drei von sieben Mitgliedern anwesend waren. Die Beschlussvorlagen sind als nächstes Thema im Haupt- und Finanzausschuss und dann im Stadtrat.