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Landwirte Doppelförderung im Hochwasserjahr?

Noch immer nicht geklärt ist die Entschädigung für Landwirte mit Flächen in Natura-2000-Gebieten in Havelberg für das Hochwasserjahr 2013.

Von Andrea Schröder 13.03.2018, 18:08

Havelberg l Normalerweise erhalten Landwirte eine Ausgleichszahlung, weil sie ihre in Natura-2000-Gebieten liegenden Flächen nicht so nutzen können wie andere in nicht geschützten Gebieten. Doch wurden von Seiten des Landes Zahlungen gekürzt oder nicht ausgezahlt, weil die Landwirte 2013 eine Entschädigung aufgrund der Hochwasserschäden erhalten haben. Aus Sicht des Landes wäre die zusätzliche Zahlung von Natura-2000-Geldern eine Doppelförderung.

Hochgekocht ist das Thema wieder bei der Debatte um die Einführung der Natura-2000-Schutzgebiete in Havelberg. „Landwirte aus unserer Region sind an mich herangetreten, weil das alte Problem der Ausgleichszahlung Natura 2000/ Hochwasserschäden 2013 noch nicht abschließend geklärt ist“, berichtet Chris Schulenburg, Landtagsabgeordneter der CDU für den Wahlkreis Havelberg/Osterburg.

„Es gab dazu 2017 eine Gerichtsentscheidung, darin heißt es sinngemäß, dass eben keine Doppelförderung vorliegt und beides gezahlt werden müsste. Einige Landwirte haben gegen die Bescheide geklagt, andere nicht. Die Natura 2000 Zahlungen wurden gekürzt beziehungsweise gar nicht ausgezahlt, was für viel Unmut gesorgt hat. Aufgrund dessen habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die Antwort des Landwirtschaftsministeriums liegt nun vor. Diese ist für die betroffenen Landwirte an Elbe und Havel und für mich nicht zufriedenstellend. Ich werde jetzt mit unseren Experten aus dem Bereich Landwirtschaft der CDU-Landtagsfraktion beraten, wie wir mit der Antwort umgehen und welche Folgeschritte wir einleiten könnten, um die Landwirte zu unterstützen“, sagt der CDU-Politiker aus Sandau.

Ganz genau aufschlüsseln ließ er sich, welche Haushaltsmittel das Ministerium in den Jahren 2013 für die Natura 2000 Ausgleiche eingestellt hat und wie viele tatsächlich ausgezahlt worden sind. Demnach wurden 2013 3,6 Millionen Euro eingestellt und gut 2,2 Millionen Euro ausgezahlt. 2014 waren 2,4 Millionen Euro eingestellt, 3,035 Millionen Euro wurden ausgezahlt. 2015 sind Planungen und Auszahlungen mit rund 2,6 Millionen Euro fast identisch. 2016 waren 1,88 Millionen Euro geplant und es wurden 1,59 Millionen Euro ausgezahlt. 2017 waren es geplante knapp 2,64 Millionen Euro, von denen 2,275 Millionen Euro an Landwirte gezahlt worden sind.

Das Hochwasserjahr 2013 betreffend, wurde bei 115 Antragstellern die Zuwendung nach der Richtlinie Natura 2000-Ausgleich aufgrund der gleichzeitigen Gewährung eines Schadensausgleichs nach der Richtlinie Hochwasserschutz gekürzt oder versagt. In diesen Fällen wurden insgesamt 893.000 Euro nicht ausgezahlt beziehungsweise zurückgefordert, heißt es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums. Sieben Fälle befinden sich noch immer in der Prüfung.

Bei zwei Betrieben wurde neben der Hochwasserentschädigung auch der Natura-2000-Ausgleich gezahlt. In beiden Fällen sind die Gerichtsverfahren abgeschlossen und die Urteile rechtskräftig. Weitere Gerichtsverfahren laufen noch.

Im Jahr 2013 wurden bei 420 gestellten Förderanträgen in Höhe von rund 3,32 Millionen Euro 59 Rückzahlungsforderungen von Seiten des Ministeriums gestellt. Das umfasst eine Summe von 326.415 Euro.

Zum Thema, inwieweit die Landesregierung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz plant, die nicht gezahlten Ausgleichszahlungen im Hochwasserjahr 2013 nachzuholen, weil eben keine unzulässige Doppelförderung vorliegt, erhielt Chris Schulenburg diese Antwort: „Zur Frage, ob ein Landwirt neben einer Zuwendung für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 auch Ausgleichszahlungen nach der Richtlinie Natura 2000-Ausgleich für die Landwirtschaft für den Zeitraum des Hochwasserschadensereignisses 2013 beanspruchen kann, sind derzeit noch gerichtliche Verfahren anhängig. Aus diesem Grunde ist eine Beantwortung der Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.“

„Die Frage ist doch, wie die Landesregierung mit dem Thema politisch umgeht. Manche Landwirte haben die Entscheidungen zu Rückzahlungen hingenommen, andere haben geklagt und bekommen beide Zahlungen. Es bleibt spannend, wie die Gerichte entscheiden. Doch sollte die Politik einen Weg finden, alle betroffenen Landwirte gleich zu behandeln und jenen, die nicht geklagt haben, zum Beispiel in Form einer Förderung doch noch die Ausgleichszahlung zu gewähren“, so Chris Schulenburg.

Landwirte in der Elb-Havel-Region würden es begrüßen, gäbe es noch eine für sie positive Entscheidung hinsichtlich der vermeintlichen Doppelförderung. Schließlich haben sie mehrere tausend Euro Verlust gemacht, zum Teil im fünfstelligen Bereich, wie Gespräche der Volksstimme mit Betroffenen zeigten. Doch glauben sie nicht daran, dass von Seiten der Politik noch ein Einlenken erfolgt. Viele haben inzwischen „einen Haken an diese Sache gemacht“. Zu groß waren die Querelen, immer wieder wurden Einsprüche und Widersprüche eingelegt, es gab jede Menge Schriftverkehr, persönliche Vorsprachen im Landesverwaltungsamt in Halle – doch alles ohne Erfolg.

Der Unmut ist auch deswegen so groß, weil die Landwirte an Elbe und Havel in Hinblick auf Natura 2000 eine immer weitere Verschlechterung ihrer Flächen befürchten. Hinzu kommt die lange Zeit, in der die Flächen aufgrund der Stauziele der Havel unter Wasser stehen. Und: Die Frage der Entschädigung nach einer staatlich verordneten Polderflutung zur Kappung des Hochwasserscheitels der Elbe bei extremen Flutereignissen ist 16 Jahre nach der erstmalig vorgenommenen Polderflutung mit dem Öffnen des Wehres Neuwerben im Jahr 2002 noch immer nicht geklärt. „Wer erhält und schützt denn die Natur hier? Das sind doch wir Landwirte“, sagen die Betroffenen und hoffen auf ein besseres Miteinander.