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Planungen Angler mit Elbe-Naturschutzgebiet unzufrieden

An der Elbe soll zwischen Magdeburg und Werben ein Naturschutzgebiet entstehen. Die amtlichen Entwürfe sorgen bei Anglern für Unmut.

Von Ingo Freihorst 19.04.2017, 01:01

Schönhausen l Die Flutkatastrophe hatte 2013 nicht nur diverse Schäden angerichtet, sondern scheinbar auch die Planungen für das an diesem Fluss geplante Naturschutzgebiet hinweggespült. Doch jetzt wurden diese vom Landesverwaltungsamt in Halle wieder aus der Schublade geholt, kürzlich hatte im Landratsamt Stendal eine erste Informationsveranstaltung stattgefunden. Neben Vertretern der Landwirte und dem Unterhaltungsverband hatte daran auch Bernd Witt, der Vorsitzende der 250 Mitglieder zählenden Schönhauser DAFV-Angelgruppe, teilgenommen.

„Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, wäre dies ein massiver Einschnitt für die Bürger“, meinte der einstige Verbandsbürgermeister. Manche Vorgaben waren nach der Diskussion, welche zwischen 2011 und bis zur Flut 2013 geführt worden war, schon abgeschwächt worden. Vieles aber blieb unverändert. „Ohne Widersprüche wird dies dann auch so umgesetzt“, meinte der Schönhauser mit Blick auf die ab dem 3. Quartal geplanten Diskussionsrunden.

Der Entwurf für die „Natura-2000-Landesverordnung“, so der amtliche Titel, schreibt unter anderem vor, dass das Angeln nur an den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehenden Pacht- und Eigentumsgewässern möglich sei. Die Angler drängen darauf, diesen Passus so zu formulieren, dass die Verträge auch verlängert werden. Andernfalls wäre dies eine Enteignung.

Für Ärger sorgt zudem die Vorgabe, dass Berufsfischer für die Erweiterung des Einsatzes motorgetriebener Wasserfahrzeuge eine amtliche Erlaubnis einholen müssen. Ein Verbot dieser würde einem Berufsverbot gleichkommen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Landesfischerei-, Landesangler und VDSF-Landesanglerverband.

Solche Vorschriften, welche das Zerstören oder Befahren von Ufern, Röhrichten, Schilf oder Gelegen verbieten, finden sich bereits in anderen Gesetzeswerken und sind damit entbehrlich. Gleiches gilt für das Einbringen von Abfällen oder das Verursachen von Lärm, ebenso für das vorrätige Anfüttern von Fischen.

Bernd Witt stört sich zudem an der Vorschrift, dass nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Doch ist dies ebenfalls längst gesetzlich vorgeschrieben – und zwar in dem im Vorjahr verabschiedeten Landeswaldgesetz.

Vorgeschrieben ist im Entwurf ferner, dass im Umkreis von 50 Metern um erkennbare Ansammlungen von Wasservögeln nicht geangelt werden darf. Die Verbände finden dies unnötig, da Vögel von Natur aus scheu sind und die Fluchtdistanz entsprechend groß sei.

Auch das Verbot gemeinschaftlicher Veranstaltungen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni gehe an der Realität vorbei, so die Verbände. Hege, Besatz- oder Stegsanierungen seien „gerade in dieser aktionsreichen Zeit“ nötig. Auch das Verbot des Freihaltens der Stege wird abgelehnt. Strikt abgelehnt wird die Forderung, dass vom 15. April bis zum 31. Juli die Ufer auf den ersten 500 Metern eines jeden Elbkilometers nicht betreten werden dürfen.

„Dieser Entwurf wäre auch ein gutes Thema für den Verein ,Lebendiges Elbe-Havel-Land‘“, meinte Bernd Witt. Während manches bis ins Detail geregelt ist (brut- und aufzuchtstörende Handlungen im Umkreis von 300 Metern bei Seeadler-Nestern verboten) kommen invasive Arten wie Mink oder Waschbär im Entwurf nicht vor.

Der Landrat stellte beim Treff in Stendal laut Bernd Witt zudem die Frage, wer die ganzen Vorschriften am Ende kontrollieren solle.

Wahrscheinlich wohl auch noch der Landkreis.