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Baumschnitt Finger weg von den Kronen

Meinungsverschiedenheiten kamen in der Stadt Klötze zum Thema Baumschnitt ans Licht. Jetzt gibt es weitere Informationen.

Von Markus Schulze 23.07.2020, 22:00

Kusey l Vor einigen Jahren hatte es in manchen Orten, beispielsweise in Steimke und Kusey, harsche Kritik am Baumschnitt auf öffentlichem Grund und Boden gegeben. Deshalb deuteten die Bürger an, auch weiterhin auf eigene Faust zur Säge greifen zu wollen. Zum einen, weil man es ordentlich habe wolle und zum anderen, weil die Gehwege sonst kaum noch passierbar seien. Dieser vorauseilende Ungehorsam rief allerdings den damaligen Ordnungsamtsleiter Ulf Dittfach auf den Plan. Bei einer Ratssitzung in Kunrau am 1. Februar 2018 stellte er klar, dass allein die Stadt Klötze befugt sei, sich um die öffentlichen Bäume zu kümmern. Wer sich dem widersetze, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse im Extremfall sogar juristisches Ungemach befürchten. Von möglichen Komplikationen bei Haftungs- und Versicherungsfragen, sollte etwas schiefgehen, ganz zu schweigen.

Genau an diesen „Anranzer", so seine Wortwahl, konnte sich bei der jüngsten Sitzung des Kuseyer Ortschaftsrates auch Ratsherr Jörg Ziegel erinnern. Daher fragte er lieber nochmal nach, ob er bei den Linden an der Bahnhofstraße, die sich auf den Gehweg ausbreiten würden, selbst Hand anlegen dürfe. „Oder mache ich mich dann strafbar?“

„Du darfst es nur nicht übertreiben", antwortete ihm Ortsbürgermeister Norbert Nieder, der in einer solchen Handlung ansonsten aber keine Probleme erkennen konnte. „Die Stadt Klötze“, so meinte er, „hat sicher nichts dagegen.“ Schließlich werde dadurch die Stadtwirtschaft entlastet oder aber Geld eingespart, weil dann keine Fremdfirma beauftragt werden müsse.

Aber stimmt das? Die Volksstimme erkundigte sich bei der Stadt Klötze. Haupt- und Kämmereiamtsleiter Matthias Reps teilte dazu schriftlich mit: „Für die Hege und Pflege von Strauchgut und Bäumen ist die Kommune zuständig, soweit sich diese auf Flächen des kommunalen Eigentums befinden oder entlang von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften entlang der Verkehrswege.“

Grundsätzlich spreche aber nichts dagegen, wenn der Wildwuchs beziehungsweise die Seitentriebe am Boden geschnitten werden. „Diese“, so Reps, „findet man recht häufig an Linden.“ In diesen Fällen könne ein Eingreifen sinnvoll sein, damit in der Nähe von Grundstücksauffahrten die Einsicht zur Straße möglich ist.

Der Amtsleiter machte jedoch deutlich, dass der Kronenbereich unangetastet bleiben müsse. Dieser sei von der Stadtwirtschaft oder fachkundigen Dritten zu bearbeiten. „Der Hauptgrund liegt darin“, so erklärte Reps, „dass ein einheitliches Straßenbild vorliegt und nicht vor jeder Haustür eine ‚individuelle Gestaltung‘ an den Bäumen vorgenommen wird.“

In die gleiche Kerbe hatte im März 2018 bereits Bürgermeister Uwe Bartels geschlagen. Er informierte damals, dass es in puncto Baumschnitt ein festgelegtes und den Ortsbürgermeistern auch bekanntes Prozedere gebe. Demnach können und sollen die Ortschaftsräte der Stadtverwaltung jedes Jahr aufs Neue mitteilen, wo Baumschnitt erforderlich sei. Die Arbeiten würden dann von der Stadtwirtschaft oder einer Fremdfirma übernommen. „Was gar nicht geht, ist, dass jeder macht, was er will“, machte Bartels seinerzeit deutlich. Ansonsten könne ein einheitliches Straßenbild nicht gewährleistet werden.